7. Oktober 2025
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12:27
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: stefan.lorenz@steuer-aktiv.de
Für eigenständig nutzbare Werkzeuge mit Nutzungsdauer über einem Jahr gelten die GWG-Grenzen netto (bei Vorsteuerabzug). Bis 250 EUR: sofort als Aufwand, kein Anlagenverzeichnis nötig. 250,01 – 800 EUR: sofort als Aufwand als GWG, aber mit Eintrag im Anlagenverzeichnis. Optional statt dessen der Sammelposten mit fünf Jahren Laufzeit für alle Anschaffungen von 250,01 – 1.000 EUR innerhalb des Wirtschaftsjahres; dann besteht kein Wahlrecht für Einzelstücke in diesem Band. Wenn Sie keinen Sammelposten nutzen, sind Anschaffungen über 800 EUR zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben. Wenn Sie den Sammelposten wählen, müssen 250,01 – 1.000 EUR in den Pool; über 1.000 EUR wird aktiviert.
Spannvorrichtungen haben in der Regel eine mehrjährige Nutzungsdauer. Die Aktivierung als maschinengebundene Werkzeuge ist sachgerecht. Entweder als separates Anlagegut mit eigenem Nutzungszeitraum oder als nachträgliche Anschaffungskosten der Maschine, wenn die Funktion der Maschine dauerhaft erweitert wird. In der Praxis empfehle ich die getrennte Aktivierung als eigenes Werkzeug/Spannmittel. So steuern Sie die Nutzungsdauer realistisch, oft um fünf Jahre, je nach Beanspruchung. Mit der Maschine verknüpfen Sie nur organisatorisch (Kostenstelle), nicht zwingend bilanziell.
Ob künftig alles auf 4980 gebucht werden sollte: Nein, nicht pauschal. Behalten Sie für schnell verbrauchte Teile ein Verbrauchs-/Betriebsstoffkonto bei. Nutzen Sie 4980 für langlebige Werkzeuge, die sofort abziehbar sind (bis 800 EUR oder im Rahmen des Pools). Aktivierung und Abschreibung erfolgen auf den entsprechenden Anlagenkonten, sobald die Wertgrenzen überschritten sind oder aus Gründen der Nutzungsdauer eine Aktivierung geboten ist. Ein einziges Aufwandskonto für alles verwischt die Grenze zwischen Verbrauch und Anlage und erschwert die Nachvollziehbarkeit bei einer Betriebsprüfung.
Praktisch sieht das so aus: Wendeschneidplatten, kleine Bohrer, Feilen mit kurzer Lebensdauer sofort als Aufwand. Ein hochwertiger Bohrer mit erwarteter Nutzungsdauer über einem Jahr und 320 EUR netto als GWG auf 4980, Erfassung im Anlagenverzeichnis. Ein Messschraubensatz für 950 EUR netto je nach gewählter Methode entweder im Sammelposten oder, ohne Pool-Methode, als Anlage mit linearer AfA. Eine Spannvorrichtung für 2.500 EUR netto als Anlagegut "Spannmittel/maschinengebundene Werkzeuge" mit eigener Nutzungsdauer.
Wichtig für die Haftung: Legen Sie die Wahlrechte schriftlich in einer kurzen Bewertungsrichtlinie fest (GWG bis 800 EUR ja/nein, Sammelposten ja/nein). Wenden Sie die Schwellen gleichmäßig über das ganze Jahr an. Dokumentieren Sie GWG im Anlagenverzeichnis, ordnen Sie aktivierte Werkzeuge eindeutig zu, und bewahren Sie die Rechnungen auf. Falls kein Vorsteuerabzug besteht, gelten die Grenzen brutto.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!