eine Antwort kann nur aufgrund der von Ihnen gelieferten Fakten erteilt werden.
1. Sie leben im Moment in Spanien.
2. Gegen Sie wurde ein Haftbefehl in Deutschland erlassen.
3. Sie wollen einen spanische Flughafen nutzen, bei dem eine Passkontrolle stattfindet.
Auf die Frage, ob Ihnen bei einer evtl. Passkontrolle am Flughafen eine Verhaftung droht muss ich Sie auf die Existenz des sogenannten "Europäischen Haftbefehls"hinweisen. Einen weiterführenden Link finden Sie hier: http://www.eurowarrant.net/documents/cms_eaw_id1456_1_Europ%E4isches%20Haftbefehlsgesetz%202006.pdf
Ob und inwieweit der gegen Sie gerichtete Haftbefehl auch in Spanien greift lässt sich von dieser Stelle ohne genaue Angaben zum Haftbefehl nicht genau ermitteln.
Sollte ein EUHB gegen Sie erlassen worden sein, so müssen Sie davon ausgehen, dass auch spanische Behörden Sie bei einer Passkontrolle festnehmen und an die deutschen Ermittlungsbehören überliefern.In Spanien werden EUHB vollstreckt.
Welche Form des Haftbefehls gegen Sie erlassen worden ist lässt sich jedoch ohne konkrete Vorlage des Haftbefehls bzw. Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nicht feststellen.
Sollte von Ihnen eine solche Einsciht gewünscht werden, so kann ich in dieser Angelegenheit selbstverständlich für Sie tätig werden.
Geht man - zu Ihren Ungunstenim schlimmsten Fall- davon aus, dass ein EUHB erlassen worden ist, so grenzt eine Festnahme bei einer Passkontrolle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Ich muss Ihnen in Ihrem Sinne also dringendst dazu raten- da nicht ersichtlich ist ob ein EUBH gegen Sie vorliegt- jegliche Passkontrolle zu vermeiden.
Leider lässt sich wie bereits dargelegt ohne konkrete Akteneinsicht keine genauer Aussage treffen.
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichem Gruß
Michael Bauer
Rechtsanwalt