15. März 2011
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16:37
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
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E-Mail: info@kanzlei-steidel.de
Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Der notarielle Kaufvertrag sah eine Fälligkeitsregelung für die Kaufpreiszahlung und zudem eine Verzinsungspflicht bei Nichtzahlung vor.
Da der Käufer diesen Fälligkeitstermin hat verstreichen lassen, befindet er sich in Verzug. Sie sind daher berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Rückabwicklung des Kaufes sowie zusätzlich Schadensersatz ( vergebliche Makerkosten, ggf. anteilige Notarkosten, Gerichtskosten etc. ) zu verlangen.
Sie sollten - sofern noch nicht geschehen- dem Käufer eine schriftliche Frist zur Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen setzen und anschliessend nach Fristablauf den Rücktritt erklären und Schadensersatz geltend machen. Die Zustellung dieses Schreibens muss nachweisbar sein.
Gern kann ich Sie in diesem Fall vertreten. Sofern Sie dies wünschen, wenden Sie sich per Mail oder Telefon an mich. Eine Kopie des Kaufvertrages wäre dazu nötig.
Der Schadensersatzanspruch umfasst auch eine Entschädigung für die fünfmonatige Nutzung des Grundstücks sowie sämtliche mit dem Kauf und dessen Rückabwicklung ( auch Rechtsanwaltskosten !) zusammenhängenden Kosten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht