1. August 2006
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13:29
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
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Ihre Frage beantworte ich summarisch wie folgt:
Eine Ermittlung des Eigentümers ist nach Ihrer Schilderung nicht erforderlich, da dass bestehende Eigentum der GmbH an dem Grundstück nicht durch die Löschung erlischt.
Stellt sich nach der Löschung einer GmbH heraus, dass diese noch über Vermögen verfügt (hier: das Grundstück), kann auf Antrag gegenüber dem Registergericht eine Nachtragsliquidation erfolgen.
Für die Durchführung der Nachtragsliquidation kann ein Nachtragsliquidator bestellt werden, der die Gesellschaft vertritt. Diese Person kann dann die für den Verkauf und die Eigentumsübertragung des Grundstücks erforderlichen Willenserklärungen im Namen der GmbH abgeben, die das Liquidationsverfahren auflebt.
Da dieses Verfahren selten ist und häufig das Problem besteht, dass sich keine freiwillige Person als Nachtragsliquidator findet, empfehle ich Ihnen vor Ort einen Anwalt zu beauftragen, der das weitere Vorgehen für Sie koordiniert.
Ich hoffe, mit meiner Einschätzung hilfreich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt