Gründe für eine Gerichtsterminverschiebung

| 8. Mai 2006 06:55 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren.
Morgen ist ein Gerichtstermin, ca. 150km entfernt.
Es geht um eine Streitwert v.ca. 120,-€
Kündigungsnichtanerkennung einer versicherung, die behauptet, dass diese das erste Fax nicht vor einem Jahr bekommen hatte.
Wir aber alles an Nachweisen haben, Faxsendebericht usw.

Wie kann ich es machen, das ich dieses einem rechtsanwalt vor Ort übergebe. Münster.
Wie bekommen wir einen neuen termin?
8. Mai 2006 | 07:52

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),



eine Terminsverlegung wird aus den von Ihnen genannten Gründen nicht möglich sein.

Dieses richtet sich nach § 227 ZPO und setzt einen erheblichen Grund vorausm der dann von Ihnen gegenüber dem Gericht auch glaubhaft gemacht werden müsste.

Die Ihnen der Termin sicherlich schon länger bekannt ist, wird eine Verlegung nicht in Betracht kommen und Sie müssen mit dem Unterliegen im Prozess rechnen, wenn nicht Sie oder ein legitimierter Vertreter erscheint.



Sicherlich ist es noch möglich, einen Kollegen vor Ort mit der Terminswahrnehmung zu beauftragen.

Sofern Sie in der Liste der hier teilnehmenden Rechtsanwälte keinen Kollegen finden sollten, sollten Sie dann in der Tat über das Telefonbuch einen Rechtsanwalt suchen und diesem alle Unterlagen zufaxen.

Die genaue Handhabung muss dann der Kollege mit Ihnen absprechen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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