Gnadenantrag abgelehnt

3. Oktober 2021 23:54 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Welche Möglichkeiten habe ich noch, um meine Arbeit nach meiner Ausbildung ausüben zu können, wenn ich wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, einen Strafaufschub erhalten habe und ein Gnadengesuch abgelehnt wurde?

Nach Ablehnung des Gnadengesuchs gibt es keine offiziellen Rechtsmittel. Sie können jedoch prüfen lassen, ob die Gnadengründe ausreichend berücksichtigt wurden. Ein Anwalt könnte eine "Gegenvorstellung" einreichen und eine Verletzung Ihrer Rechte geltend machen.

Hallo ich wurde 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt habe wegen Corona und meiner Gesundheit langen Strafaufschub bekommen . Nun habe ich eine Ausbildung begonnen die ich Ende diesen Jahres beenden werde neben bei habe ich gnadenantrag gestellt der nach paar Wochen abgelehnt worden ist . Welche Möglichkeiten habe ich noch? Damit ich meine Arbeit als Lokführer nach der Ausbildung ausüben kann ?
4. Oktober 2021 | 00:38

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
Sehr geeehrter Ratsuchender,

neben dem Strafaufschub, der nur den Strafantritt hinausschieben kann, beseitigt das Gnadengesuch die Haftstrafe an sich. Wenn dieses Gesuch abgelehnt worden ist, steht Ihnen hier kein Rechtsmittel zur Seite, da das Gnadengesuch an sich schon kein offizielles Rechtsmittel ist.

Sie können nur prüfen oder über einen Anwalt prüfen lassen, ob man sich mit den Gnadengründen überhaupt ausreichend und vollständig auseinander gesetzt hat. Für diesen Fall könnte ein Anwalt eine "Gegenvorstellung" abfassen und sich auf eine Gehörsverletzung Ihrer Belange berufen.

Dass dies Erfolg hat, wage ich leider zu bezweifeln, da Gnadengesuche in der Praxis häufig nicht positiv verbeschieden werden. Ohne Rechtsanwalt werden Sie hier aber definitiv nicht weiter kommen, so daß der Gang zum Anwalt ein erster Schritt zur Prüfung einer Gegenvorstellung ist.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA
Strafverteidiger


Ergänzung vom Anwalt 9. Oktober 2021 | 00:48
Sehr geehrter Herr Demiri,

Ihre Mail habe ich noch nicht erhalten. Ich wollte mich nur in Erinnerung bringen, nicht daß Sie denken, daß ich die Sache vergessen hätte.

Schönes Wochenende

Fricke
RA
ANTWORT VON

(332)

Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...