Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§14 UrhG regelt hier:
2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen....zu benutzen.
Da ich Sie so verstanden habe, dass Sie einen Webshop haben und nicht als Privatperson aufgetreten sind, durften Sie die Ware nicht verkaufen.
Hier scheint jemand ein Plagiat angefertigt zu haben, dass Sie zwar unwissentlich - aber eben nicht zulässig - verkaufen wollten.
Seien Sie also froh, dass Sie die Uhr vernichtet haben, ein Gerichtsverfahren wäre teuer gewesen. Sie hätten ja den Verkäufer nicht in Anspruch nehmen können und das Problem gehabt, nachzuweisen, dass die Ware kein Plagiat war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§14 UrhG regelt hier:
2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen....zu benutzen.
Da ich Sie so verstanden habe, dass Sie einen Webshop haben und nicht als Privatperson aufgetreten sind, durften Sie die Ware nicht verkaufen.
Hier scheint jemand ein Plagiat angefertigt zu haben, dass Sie zwar unwissentlich - aber eben nicht zulässig - verkaufen wollten.
Seien Sie also froh, dass Sie die Uhr vernichtet haben, ein Gerichtsverfahren wäre teuer gewesen. Sie hätten ja den Verkäufer nicht in Anspruch nehmen können und das Problem gehabt, nachzuweisen, dass die Ware kein Plagiat war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen