15. September 2007
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14:24
Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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soweit Sie bedenken haben, dass sich Ihre Eltern selbst gefährden oder dass durch die häusliche Situation gesundheitliche Gefahren auftreten, sollten Sie sich dies von einem Arzt (vorzugsweise dem Hausarzt) bestätigen lassen.
Gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts ist die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde möglich. Sie sollten sich also keinesfalls mit einer Entscheidung der 1. Instanz zufrieden geben.
Aus Ihrer Anfrage geht nicht eindeutig hervor, ob Sie die Pflege selbst leisten oder dies vollumfänglich von externen Dienstleistern gemacht wird. Soweit Sie bislang selbst gepflegt haben, kann das Gericht Sie dazu nicht zwingen, sofern Sie sich selbst überfordert und überlastet fühlen.
Was die finanzielle Seite anbelangt, kommt es auf die Situation an. Wenn sich Ihre Eltern die häusliche Pflege im erforderlichen (!) Umfang leisten können (auch wenn dazu der Vermögensstamm angegriffen werden muss), dürfte es im Regelfall dem mutmaßlichen Willen Ihrer Eltern entsprechen, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen. Erst wenn dies nicht mehr finanzierbar wäre, müsste auf staatliche Sozialleistungen zurück gegriffen werden.
Es wird also entscheidend auf die ärztliche Begutachtung der Gefährdungssituation ankommen.
Es könnte hilfreich sein, wenn Sie sich im künftigen Verfahren durch einen Anwalt vor Ort vertreten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht