26. November 2019
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19:19
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Sie können eine sogenannte Teilungsversteigerung betreiben. Es gibt kein zwangsweise Abkaufsrecht oder ähnliches.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung werden aber oft nicht die höchstmöglichen Werte erzielt.
Wenden Sie sich bitte an das örtliche Amtsgericht. Dort können Sie nähere Informationen / Antragsformulare für die Versteigerung erhalten.
MfG RA Saeger