Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist kein Grund erkennbar, nach dem B erfolgreich eine Anfechtung der Bürgschaft durchsetzen könnte - aber bitte lassen Sie mirt die Bürgschaftsurkunde direkt zukommen, da ggfs. ich daraus etwas anderes ergeben sollte.
Sofern dort aber keine Besonderheiten enthalten sind, kann nicht wirksam angefochten werden.
Da es auch keine besondere Absprache zwischen den Mitbürgen gegeben hat, halte ich Ihre Auffassung für zutreffen, wonach dann eben nach Kopfanteilen der Ausgleich zu erfolgen hat, also jeder zu gleichen Teilen dann im Innenausgleich zu haften hat.
Über §§ 769, 774, 426 BGB werden dann gesetzlich die Haftung zu gleichen Anteilen zu erfolgen haben. Aber auch hier gilt, dass man die einzelnen Erklärungen genau kennen muss, da sich ggfs. daraus Besonderheiten ergeben, die von dieser gesetzlichen Folge dann abweichen können.
Allein auf Ihre Sachverhaltsdarstellung basierend sehe ich - vorbehaltlich der Prüfung der genannten Unterlagen - keine Chancen für eine erfolgreiche Klage des B.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Sehr geehrter Herr Bohle,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde Ihnen gern meine Bürgschaftsurkunde (Geschäftsführer A) per Email zukommen lassen. Diese ist nach meiner Kenntnis gleichlautend der des Geschäftsführers B.
Sollten Sie für eine weitere Beratung ein Mandat benötigen, lassen Sie mich das gern wissen. Frage wäre aber auch, ob Sie sich eine Vertretung meiner Person (A) und der Erbengemeinschaft von zwei weiteren Personen inklusive mir (C) in einem eventuell in Berlin gerichtlich vorgetragenen Streit (Klage des B) vorstellen können.
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte lassen SIe mir alle Unterlagen per Email unter
ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
zukommen. Ich muss diese sichten und prüfen.
Danach können wir und auch gerne über die weitere Vertretund und den entsprechenden Bedingungen unterhalten - die Ortsverschiedenheit ist dabei kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg