27. Januar 2015
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16:53
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
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E-Mail: info@kanzlei-steidel.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Inhaberin des Cafes ist Ihre Ehefrau. Sie sind oder waren angestellt. Das Cafe ist daher ein Vermögenswert, der allein Ihrer Frau zuzuordnen ist.
Daher bleibt Ihnen allenfalls eine wertmäßige Teilhabe - Zugewinnausgleich- nicht aber ein Anspruch auf Beteiligung oder sonstige Teilhabe am Vermögenswert Cafe selbst.
Anders wäre dies nur zu beurteilen, wenn zwischen Ihnen und Ihrer Ehefrau eine GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts ) bestünde. Dann müssten aber auch die Überschüsse steuerlich jedem Gesellschafter zuordnet werden. Dies ist aber offenbar gerade nicht der Fall.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht