Geliehenes Geld wird nicht zurückbezahlt ! ! !

| 2. August 2006 09:36 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,

Ich habe am 24.2.2006 (1000 Euro), 28.02.2006 (500 Euro) und am 24.03.2006 (250 Euro) also insgesamt 1.750 Euro per Banküberweisung einem weitläufigen Bekannten geliehen, der angeblich wegen Rückstand an das Jugendamt Dortmund (Unterhaltsklage für Kind aus der 1. Ehe) mit Beugehaft gedroht bekommen hat, was ich mittlerweile bezweifle, ausgeholfen. Dieser hat mir versprochen das Geld ab April diesen Jahres in Raten zurückzubezahlen. Leider ist bis heute nichts eingegangen und mit mir in Verbindung treten möchte dieser auch nicht mehr. Leider weiß ich nicht, wie ich jetzt an mein Geld kommen soll, da die Person mir auch nicht mehr auf SMS bzw. E-Mails antwortet und ich das Geld dringend brauche. Leider habe ich keine Beweise für die Geldgabe außer die Überweisungen die ich getätigt habe und dummerweise habe ich selbst bei den Überweisungen nichts von "Leihweise" im Betrefffeld geschrieben. Daher meine Frage an Sie: Wie und was kann ich gegen diesen Herrn unternehmen um mein Geld zurückzubekommen? Ich wollte wirklich helfen und bleibe jetzt auf der Strecke.
Für eine Rückantwort was ich diesbezüglich unternehmen könnte wäre ich Ihnen sehr dankbar. Lohnt es denn einen Anwalt einzuschalten oder kann ich mein Geld vergessen?
2. August 2006 | 10:15

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt.

1. Sie können den Anspruch gegen den Schuldner mittels eines Mahnbescheides einfordern. Dies ist auch ohne anwaltliche Hilfe möglich und die Gebühren betragen € 36,50.

Soweit der Schuldner allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

2. Soweit Sie unmittelbar den Betrag gerichtlich einfordern, ist es ratsam einen Kollegen mit der Sache zu beauftragen. Das Risiko besteht zum einen, daß Sie für den Abschluß des Darlehensvertrages beweispflichtig sind und die Auszahlung des Darlehensbetrages beweisen müssen. Problematisch könnte der Nachweis des Darlehensvertrages sein, da Sie, wie Sie selbst ausführen, keine schriftliche Vereinbarung bzw. keine Beweise (Zeugen?) haben.

Ein zusätzliches Risiko besteht auch darin, inwieweit der Schuldner in der Lage sein wird, den Betrag zurückzuzahlen. Soweit er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, werden Sie auch bei Obsiegen im Klageverfahren keine Rückzahlung Ihrer Forderung und Ihrer Kosten erlangen können.

3. Ein einfacher Weg, um einen Titel zu bekommen ist wie angeführt, der Mahnbescheid, den Sie in jedem Schreibwarengeschäft bekommen und selbst beantragen können.

Soweit hiergegen Widerspruch eingelegt wird, sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu erörtern.

Das Prozeßrisiko im Falle eines Unterliegens durch Klageabweisung bei anwaltlicher Vertretung beider Parteien beträgt für die 1. Instanz € 1.041,-.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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Vielen Dank für die rasche Antwort. Werde mich auf jeden Fall wieder an Sie wenden, falls ich mit einem Mahnbescheid nicht weiter komme. Nochmals, herzlichen Dank!!!


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