Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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90443 Nürnberg
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E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Geldgeschenke und daraus resultierende Gewinne müssen gegenüber dem Jobcenter offengelegt werden und können auf das Bürgergeld angerechnet werden. Das Geldgeschenk wird dann wie Einkommen behandelt und mindert das Bürgergeld. Ich empfehle Ihnen daher die Angabe gegenüber dem Jobcenter. Anschließend wird dieses einen Änderungsbescheid erlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Ahmadi
Wenn ich Sie richtig verstanden habe wird das Geld auch ausserhalb des Leistungsbezuges angerechnet. Da ich zu der Zeit ja in vollzeit beschäftigung war. Wird es dann auf einen Monat oder auf maximal 6 Monate angerechnet und damit komplett eingezogen?
mit freundlichen Grüßen
Lichtenberger
Sehr geehrter Fragesteller,
ich muss mich hier korrigieren. Sofern das Geld Ihnen geschenkt wurde, als Sie noch nicht im Bezug waren, wird Ihnen das Geld aufgrund der Vermögensfreibeträge auch nicht mindernd angerechnet. Es wird daher auch nicht eingezogen. Es steht zu Ihrer freien Verwendung und wirkt sich nicht auf den Bezug oder die Höhe des Bürgergeldes aus. Anders wäre dies nur bei Geldgeschenken, die Sie während des Bürgergeldbezuges erhalten, hiervon war ich ursprünglich ausgegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt