Sehr geehrte Fragestellerin,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ich Ihre Frage wie folgt:
Die Schenkung beläuft sich innerhalb des Freibetrages und unterliegt somit nicht der Schenkungssteuer; das Finanzamt wird gar nichts machen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ich Ihre Frage wie folgt:
Die Schenkung beläuft sich innerhalb des Freibetrages und unterliegt somit nicht der Schenkungssteuer; das Finanzamt wird gar nichts machen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
Rückfrage vom Fragesteller
17. Februar 2008 | 22:21
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Frage wäre noch, wie hoch ist der Freibetrag?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. Februar 2008 | 22:42
Freibetrag: 51.200 EUR.
Der Freibetrag wird aber infolge der Erbschaftsteuerreform noch erhöht. Ich darf auf meinen Artikel verweisen:
https://www.123recht.net/article.asp?a=26388
Mit besten Grüßen
RA Hermes
www.kanzlei-hermes.com