gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn hier tatsächlich das Gerät die Einzahlung trotz Rückgabe der Scheine gebucht haben sollte, dann sollten Sie dies der Bank in jedem Fall mitteilen. Ansonsten laufen Sie Gefahr strafrechtlich belangt zu werden, da Sie den Irrtum bemerkt haben.
Bedenken Sie, dass die Bank über Kameras und sogenannte Journalstreifen aus denen die Vorgänge an Automaten nachverfolgt werden können, nachprüfen können wird, was bei der Einzahlung geschehen ist.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja, natürlich haben wir den Irrtum gemerkt.
Aber wir wollten 800 Euro einzahlen.
770 Euro kommen wieder raus. Fehlen aber dann immer noch 30 euro.
Das Problem ist, wir bestreiten ja gar nicht das alsch gebucht worden ist und wir in der Bank waren.
Aber wir haben das Geld, was wir aus dem automaten bekommen haben erst draussen im Auto nachgezählt.
Es gibt also keine Möglichkeit uns zu beweisen das wir deb fehler sofort gemerkt haben.
Trotdem fehlen dennoch 30 euro.
Kann die Bank un belegen was wir eingezahlt bzw. wieder ausgezahlt bekommen haben.
Der "nette" Mann am Telefon sagte er wolle jetzt Fotos anforderen von der Zweigstelle.
Muß die Bank nicht hafen bzw. der Automatenhersteller.
Die Bank haftet wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist und Sie dies nachweisen können. Was der Automat aufgezeichnet hat ist eine technische Frage und kann hier nicht beantwortet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Bank anhand der Aufzeichnungen nachverfolgen kann was der Automat wieder ausgegeben hat.