29. Oktober 2019
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09:52
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, ein Kind mündlich binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt anzumelden, vgl. § 18 PStG.
Um diese Pflicht kommen Sie nicht herum auch dann nicht, wenn, wie aus der Presse zu entnehmen, einige Berliner Standesämter sehr überlastet sind.
Von daher bleibt Ihnen wirklich nur die Möglichkeit, lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
Sollten Sie das Kind nicht anmelden, werden Sie u.U. mit einem Bußgeld belegt. Zudem benötigen Sie die Geburtsurkunde ja auch dringend, um z.B. Kindergeld beantragen zu können.
Die von Ihnen ins Auge gefassten Vorgehensweisen sind daher nicht geeignet, den Vorgang zu beschleunigen.
Das gilt vor allem für gerichtliche Vorgehen, denn ein Klageverfahren dauert mit Sicherheit länger als die Wartezeit im Standesamt.
Dass die Situation unbefriedigend ist, ist durchaus nachzuvollziehen. Aktuell kann an dieser verfahrenen Situation aber nichts geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen