6. September 2021
|
15:28
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Judith Freund
Apothekergäßchen 4
86150 Augsburg
Tel: 0821/ 49 81 59 75
Tel: 0821/ 50 83 61 62
Web: https://www.rechtsanwaeltin-freund.de
E-Mail: office@rechtsanwaeltin-freund.de
die Versicherung wird grundsätzlich über den Verteilerschlüssel nur für ein Haus verteilt, nicht aber für mehrere Gebäude. Normalerweise wird auch nur jeweils eine Gebäudeversicherung pro jedes Haus abgeschlossen.
Sie sollten also unbedingt Einsicht in die Unterlagen einfordern, ob es tatsächlich nur eine Gebäudeversicherung gibt oder eben zwei, die vom Vermieter zusammengerechnet wurden, und dann zeitnah Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen.
Wenn es tatsächlich nur eine Gebäudeversicherung gibt, sollten Sie den Verteilungsschlüssel monieren.
Sie schreiben nämlich richtig, dass die Schäden nur im anderen Haus passiert sind, was zu dieser drastischen Erhöhung geführt hat. Eine Verteilung auf Ihr Haus wäre nicht angemessen, in § 556ba Abs. 1 BGB heißt es dementsprechend, dass Betriebskosten auch nach der unterschiedlichen Verursachung umzulegen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Judith Freund
Rechtsanwältin
Apothekergäßchen 4
86150 Augsburg
Tel: 0821 49 81 59 75
Fax: 0821 50 83 61 63
www.rechtsanwaeltin-freund.de
office@rechtsanwaeltin-freund.de