GbR zur Asset Protection

| 27. Januar 2025 15:57 |
Preis: 50,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Ich plane, für meine unternehmerische Tätigkeit ein hohes Darlehen mit Privathaftung aufzunehmen. Dieses kommt mit entsprechendem Risiko, und ich möchte existierende Sachwerte (Immobilien & Aktien), die ich nicht für die Besicherung benötige, abschirmen, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren.

Meine Idee ist, eine GbR zu gründen, an der ich zu z.B. 99% beteiligt bin und mein Ehepartner oder meine Eltern zu 1%, einschließlich eines Gesellschaftsvertrags, der eine geringe Abfindung im Falle einer Insolvenz vorsieht.

Voraussetzung: Die einzubringenden Immobilien sind zum Teil finanziert, und ich möchte auch weiterhin Immobilien einschließlich Finanzierung hinzufügen. Die Immobilienfinanzierungen sollen weiterhin ausschließlich auf mich laufen, mit der Grundschuld sowie nur meiner Privathaftung als Sicherheit.


Dazu meine Fragen:

1. Abfindung: Annahme: In der GbR befindet sich eine Immobilie im Wert von € 1 Mio., die mit € 0,5 Mio. belastet ist, sowie ein Aktienportfolio im Wert von € 1 Mio. Wie niedrig kann ich die Abfindung im Falle meiner Insolvenz drücken und welcher Mechanismus ist dafür notwendig?

2. Ist es möglich/üblich, dass ich weitere Immobilienfinanzierungen ausschließlich mit Grundschuld und meiner Privathaftung besichern kann, ohne die andere Person der GbR in die Finanzierungshaftung zu nehmen?

3. Ist die vorgeschlagene Struktur sinnvoll oder gibt es eine andere, die meine Anforderungen besser erfüllt?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Hallo. Die Idee, eine GbR zu gründen, um bestehende Sachwerte abzusichern, ist grundsätzlich umsetzbar, birgt jedoch einige Risiken und rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Bei der Abfindung im Insolvenzfall kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, dass ein ausscheidender Gesellschafter nur einen bestimmten, stark reduzierten Betrag oder den Buchwert seines Anteils erhält. Allerdings dürfen solche Regelungen nicht sittenwidrig oder unbillig sein, da sie sonst anfechtbar wären. Es ist entscheidend, dass die Klauseln so ausgestaltet sind, dass sie rechtlich Bestand haben, selbst bei gerichtlicher Überprüfung. Eine genaue Formulierung sollte daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt erstellt werden, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Es ist möglich, dass Immobilienfinanzierungen weiterhin nur über Ihre Privatperson laufen, auch wenn die Immobilien in der GbR gehalten werden. Dies erfordert allerdings eine klare Regelung mit den finanzierenden Banken und sollte ebenfalls im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich festgehalten werden, um eine Beteiligung oder Haftung der anderen Gesellschafter zu vermeiden. Die Banken könnten jedoch zusätzliche Sicherheiten verlangen, insbesondere wenn das Eigentum an den Immobilien auf die GbR übertragen wird.

Die vorgeschlagene Struktur ist grundsätzlich praktikabel, jedoch nicht risikofrei. Eine GbR ist eine Personengesellschaft, was bedeutet, dass alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Das schließt auch Ihren Ehepartner oder Ihre Eltern mit ein, selbst wenn deren Beteiligung nur 1 % beträgt. Diese gesamtschuldnerische Haftung kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden. Eine alternative Struktur könnte die Gründung einer GmbH oder GmbH & Co. KG sein, da hier die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und eine Trennung zwischen Ihrem privaten Vermögen und dem der Gesellschaft erreicht werden kann. Die GmbH könnte als Eigentümerin der Immobilien auftreten, während Sie über Geschäftsanteile und entsprechende Gesellschaftsverträge die Kontrolle und Flexibilität behalten.

Zusätzlich sollten Sie steuerliche Aspekte beachten, da die Übertragung von Immobilien auf die GbR oder eine andere Gesellschaft möglicherweise Grunderwerbsteuer auslöst. Eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung mit allen Unterlagen ist daher essenziell, um potenzielle Fallstricke zu vermeiden und eine langfristig tragfähige Lösung zu gestalten.

Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2025 | 17:25

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