Garantieleistung auf Zahnersatz, doch Praxis wurde von Zahnarzt geschlossen.

22. April 2020 08:19 |
Preis: 33,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Ich habe mir im letzten Jahr einen Zahnersatz machen lassen.
Mit dem Ergebnis war ich erst zufrieden, doch jetzt habe ich Probleme:
Bei einem Biss auf einen Apfel, hat sich die Zahnersatz gelockert. Da dieser im Dezember letzten Jahres eingesetzt wurde, tritt normalerweise die gesetztliche Garantie in Kraft.
Da aber der ausführende Arzt, welcher mir den Zahnersatz eingesetzt hat, seine Praxis geschlossen und es keinen rechtlichen Nachfolger gibt, weiß ich nicht wie ich den Schaden reparieren lassen kann.
Es wurde mir zwar per Email ein anderer Zahnarztes empfolen, dieser ist jedoch für mich fast eine Stunde mit dem Auto entfernt ist. Ausserdem habe ich Zweifel, ob ich nicht für den Schaden selbst aufkomme, wenn nicht vorhersehbare Komplikationen und damit verbundene höhere Kosten entstehen. Wie ist ein solcher Fall zu regeln? Muss die Garantieleistung von dem abscheidenden Arzt bezahlt werden, auch wenn er von einem anderen Arzt (nicht rechtlicher Nachfolger) behoben wird. Habe ich für den reparierten Zahnersatz erneut eine gesetzliche Garantie? Dürfte ich mir theoretisch auch einen Zahnarzt in meiner Umgebung suchen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
22. April 2020 | 10:08

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen.

Sie müssten Ihren alten Zahnarzt zunächst anschreiben und auf die Mangelhaftigkeit hinweisen und ihm eine Frist zur Behebung setzen. Erst wenn er diese versäumt oder die Behandlung nicht mehr ausführen kann, können Sie sich einen anderen Zahnarzt, auch in Ihrer Nähe suchen, der die Behandlung vornimmt. Die Kosten muss dann der alte Zahnarzt übernehmen. Meist bestehen hierfür auch Versicherungen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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