22. April 2020
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10:08
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen.
Sie müssten Ihren alten Zahnarzt zunächst anschreiben und auf die Mangelhaftigkeit hinweisen und ihm eine Frist zur Behebung setzen. Erst wenn er diese versäumt oder die Behandlung nicht mehr ausführen kann, können Sie sich einen anderen Zahnarzt, auch in Ihrer Nähe suchen, der die Behandlung vornimmt. Die Kosten muss dann der alte Zahnarzt übernehmen. Meist bestehen hierfür auch Versicherungen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt