GS1 Germany

| 18. Mai 2018 16:32 |
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Medienrecht


Zusammenfassung

Gs1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Herausgeber einer kleinen Zeitschrift und habe den EAN Code bisher immer über mein Vertriebunternehmen bekommen.

Nun kommt plötzlich GS1 Germany und berechnet eine Mitgliedschaft und rückwirkend ab 1.1.2017 Gebühren für EAN Codes.

Anscheinend ist GS1 Germany der allein Beauftragte für Deutschland. Trotzdem sind das raubrittermethoden.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,


Beste Grüße,

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es scheint wirklich, dass GS1 das einzige Unternehmen ist.

Fordert das das Unternehmen nunmehr rückwirkend Beiträge, so ist fraglich, woher die Vertragsgrundlage liegt. Haben Sie diesen Code genutzt. so ist natürlich die Leistung zu bezahlen. Haben Sie dieses nicht bzw. den Code anderweitig bezogen, so wäre zu überprüfen, inwieweit ein Vertragsschluss erfolgt ist, der die rückwirkende Zahlung berechtigt.

Hier müssten Sie näher vortragen.

Da Sie die Frage öffentlich gestellt haben, weise ich darauf hin, dass die Aussage "Raubrittertum" ggf. eine Beleidigung sein könnte, die eine Abmahnung/Antrag auf Unterlassung rechtfertigen könnte. Daher würde ich das Wort in der Frage streichen und die Frage allgemeiner formulieren.

Sobald näher vorgetragen wurde, werden wir hierauf zurückkommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 19. Mai 2018 | 18:13

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