Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Hier wird es auf den konkreten Einzelfall ankommen.
Wenn die fristgerechte Kündigung nicht angegriffen wurde, endet das Arbeitsverhältnis sowieso mit Ablauf des 30.11.. Ein fristlose Kündigung würde vermutlich erst morgen zugehen, so dass es sich um einen Tag handelt.
Wesentliche Entgelt-Ersparnisse sind also nicht zu erwarten.
Anderseits stellt der Diebstahl sicherlich einen Vertrauensbruch dar. Eine darauf gestützte Kündigung würde aber vom Mitarbeiter trotzdem wohl (wegen der negativen Folgen wie Sperrzeit) vermutlich gerichtlich angegriffen werden. Dies ist zu berücksichtigen.
Wenn allerdings die ordentliche, personenbedingte Kündigung schon angegriffen oder noch angreifbar ist, spricht einiges dafür, eine weitere Kündigung sicherheitshalber nachzuschieben.
Letztendlich lässt sich in dieser Form keine verbindliche Sinn-Erwägung anstellen. Ich hoffe, Ihren trotzdem einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Hier wird es auf den konkreten Einzelfall ankommen.
Wenn die fristgerechte Kündigung nicht angegriffen wurde, endet das Arbeitsverhältnis sowieso mit Ablauf des 30.11.. Ein fristlose Kündigung würde vermutlich erst morgen zugehen, so dass es sich um einen Tag handelt.
Wesentliche Entgelt-Ersparnisse sind also nicht zu erwarten.
Anderseits stellt der Diebstahl sicherlich einen Vertrauensbruch dar. Eine darauf gestützte Kündigung würde aber vom Mitarbeiter trotzdem wohl (wegen der negativen Folgen wie Sperrzeit) vermutlich gerichtlich angegriffen werden. Dies ist zu berücksichtigen.
Wenn allerdings die ordentliche, personenbedingte Kündigung schon angegriffen oder noch angreifbar ist, spricht einiges dafür, eine weitere Kündigung sicherheitshalber nachzuschieben.
Letztendlich lässt sich in dieser Form keine verbindliche Sinn-Erwägung anstellen. Ich hoffe, Ihren trotzdem einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de