1. August 2008
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16:33
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
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vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
ESt-Vorauszahlungsbescheide stehen nach § 164 Abs. 1 Satz 2 AO immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, sodass sie innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist jederzeit abgeändert werden können.
Da Sie bislang nur eine Rechnung über 100,00 € ausgestellt haben, sollten Sie gemäß § 164 Abs. 2 AO einen Antrag auf Herabsetzung der ESt-Vorauszahlungen auf 0,00 € stellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt