Fragen zu Online-Medizin-Blog

26. Februar 2015 18:42 |
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Medizinrecht


Ich bin Medizinstudent und plane gemeinsam mit meiner Mutter (approbierte Ärztin) einen kommerziellen Online-Blog im Internet zu den Themen Medizin, Gesundheit, Krankheit und Ernährung. Hierbei möchten wir allgemeine Krankheitsbilder erklären. Zielgruppe sind Patientinnen und Patienten. Hierzu habe ich untenstehende grundsätzliche Rechtsfragen.

Hinweis: Ich plane Grundsätzlich unter jedem unserer Texte einen Disclaimer mit etwa folgendem textlichen Inhalt zu schreiben: "Das Informationsangebot dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf der Webseite zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden."

Hierzu habe ich nachfolgende grundsätzliche Rechtsfragen:

- Darf ich allgemeine, medizinische Texte zu Krankheitsbildern verfassen und veröffentlichen obwohl ich kein Arzt bin oder steht diesem irgendein Gesetz/Verordnung entgegen (falls ja, welche)?
- Darf meine Mutter als approbierte Ärztin allgemeine, medizinische Texte zu Krankheitsbildern verfassen und veröffentlichen oder steht diesem irgendein Gesetz/Verordnung entgegen (falls ja, welche)?
- Falls diesem kein Gesetz/Verordnung entgegen stehen: Müssen ich und meine Mutter beim verfassen der medizinischen Texte irgendetwas rechtlich beachten?
- Ist es uns erlaubt schulmedizinisch anerkannte Therapieformen und Medikamente, Hausmittel sowie heilpraktische- und und physiotherapeutische Empfehlungen schriftlich aufzulisten?
- Gibt es wenn man allgemeine medizinische Informationen veröffentlich irgendwelche Haftungsrisiken - insbesondere gegenüber Lesern/Patienten oder Wettbewerbern?
- Müssen wir bei den Formulierungen etwas beachten (z.B. sprachlich konjunktiv, Angabe zu belegten Morbiditätsraten erlaubt,... etc.)?
- Ist der obenstehende Disclaimer ausreichend oder fehlt hier noch etwas?
1.) Ja, dürfen Sie.
2.) Ja, darf sie.
3.) Sie dürfen keine Therapieanweisung im Einzelfall geben. Sie schon nicht, weil Sie keine Approbation haben. Ihre Mutter in Ermangelung einer individuellen Diagnose.
4.) Soweit Sie die Sachen nur Auflisten ist das unproblematisch. Zurückhalten sollten Sie sich mit Anpreisungen einzelner Mittel. Dies gilt wegen § 11 Abs.1 Nr.2 HWG (lesen!) insbesondere für Ihre Mutter, wenn sie selbst als Verfasserin erkennbar ist.
5.)Sobald Sie anfangen, die Leute, die den Blog lesen als Patienten betrachten/behandeln beginnt das Haftungsrisiko gegenüber dem Leser.
6.) Der Disclaimer ist ausreichend.
Rückfrage vom Fragesteller 2. März 2015 | 13:04

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Frage "Müssen wir bei den Formulierungen etwas beachten (z.B. sprachlich konjunktiv, Angabe zu belegten Morbiditätsraten erlaubt,... etc.)?" wurde leider nicht beantwortet. Hier wäre ich noch über eine Antwort dankbar.

Außerdem habe ich die Nachfrage ob auch die Integration eines Diskussionsforums in den Online-Blog unproblamatisch wäre, indem sich die Leser untereinander austauschen können?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. März 2015 | 14:40

Sehr geehrter Fragesteller,

Angaben zu Morbiditätsraten sind erlaubt. Bei der Formulierung sollten Sie darauf achten, dass Sie die Konsumenten nicht als Patienten ansprechen.

Der Online Blog ist unproblematisch.

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