Flugverspaetung oder nicht ??

| 29. August 2006 21:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo!!

ich habe ein Problem und wuerde mich sehr freuen wenn jemand auf
meine Frage antwortet.

Ich war vor kurzem im Urlaub Kenia Pauschalreise. Unsere Maschine sollte 21.00 Uhr ab Muenchen abheben. Gegen 17.00 Uhr las ich der Flug sei "verspaetet". Nach 21.00 Uhr wurde uns mitgeteilt das aufgrund eines Defekts der Flug nicht planmaessig stattfinden koenne, ob der Flug noch geht wolle man uns bis 23.00 Uhr durchsagen. Die Info kam dann 23.30 Der Flug falle aus weil die Reparatur laenger dauern wuerde.
Der neue ABflug wurde auf den naechsten Tag 10,00 Uhr gelegt.

Soweit so gut. Nach meiner rechtlichen Auffassung ist dies bis dahin eine "normale" Flugverspaetung.

Aber: Wir erhielten am Flughafen seitens der Fluggesellschaft ein Schreiben. In diesen heist es das auf dem Gelaende des Airports die Maschine beschadigt wurde durch heranfahren der Treppe.

Es handelte sich aber bei diesem Flugzeug um eine Maschine nach Male und nicht nach Kenia (Mombasa) Weiterhin ist dem Schreiben zu entnehmen das die Maschine die fuer den Flug nach Kenia (also meinen) vorgesehen war nun mit dem Ziel Male belegt wurde.

Aus meiner Sicht handelt es sich deshalb um keine normale
Flugverspaetung mehr. Unsere Maschine war technisch einwandfrei und wurde aus rein logistischen Gruenden seitens der Fluglinie mit einem anderen Ziel versehen.

Ich habe deshalb nach der aktuellen EU Verordnung ueber
Flugverspaetungen, Streichungen Ansprueche in Hoehe von 600 Euro pro Person an den Reiseveranstalter gestellt und mich daruf berufen das es sich hier um keine Flugverspaetung in dem Sinne handele.

Ziemlich schnell erhielt ich ein Schreiben (inkl. V-Scheck in Hoehe von 230 Euro)in dem der Veranstalter sein Bedauern ausdrueckt aber auch in keinster Weise auf die Begruendung meiner Forderungen einging. Weiterhin sei kein Rechtsanspruch aus der Zahlung abzuleiten und er wuerde sich freuen wenn wir mit "seiner" Entscheidung "zufrieden" waeren.

Nun wuerde mich interessieren ob ich weiter auf meine Forderungen (basierend auf EU Vo 261/2004 also die Zahlung von 600 Euro pro Ticket bestehen sollte???

Freue mich ueber Antworten, vielen Dank im Voraus

30. August 2006 | 02:02

Antwort

von


(137)
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail: Dolscius@recht-und-recht.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Ihren Schilderungen zufolge dürfte es sich tatsächlich um eine Nichtbeförderung im Sinne der EU-Richtlinie handeln denn um eine Verspätung.
Eine Verspätung liegt der Richtlinie gemäß dann vor, wenn Sie mit dem Flugzeug, welches Sie von Beginn an befördern sollte, zu einem späteren Zeitpunkt als dem avisierten befördert werden.
Wenn Sie aber mit einer anderen Maschine befördert werden, weil Ihre ursrüngliche Maschine zu einem anderen Zweck genutzt wird, spricht viel dafür, von einer Nichtbeförderung auszugehen.

Meiner Erfahrung nach werden Sie jedoch zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt benötigen. Ein wenig hängt dies auch von der Fluggesellschaft ab, bei der Sie gebucht hatten.

Trotz Ihrer meiner Ansicht nach richtigen Auffassung besteht bei einem möglichen Prozess durchaus das Risiko eines Unterliegens, da die Rechtsprechung in diesem Punkt noch in den Anfängen steckt (die Richtlinie besteht noch nicht lange).
Sie sollten Sich daher überlegen, ob ein möglicher Erfolg den Aufwand rechtfertigt. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung würde ich jedoch zu einer weiteren Verfolgung der Ansprüche raten. Gerne können Sie SIch zu diesem Zweck auch an meine Kanzlei wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechltiche Orientierung mit meiner Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2006 | 13:34

Vielen Dank fuer die Antwort. Abschliessend noch eine Frage. Es handelte sich ja um eine Pauschalreise. Bei wem mache ich meine weitergehenden Forderungen geltend ? Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter ?

Nochmals vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. August 2006 | 14:27

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

1. Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner. Dementsprechend ist er Ihr Ansprechpartner bei Mängeln.
Ihn haben Sie ja auch Ihren Aussagen zufolge zuerst angesprochen.

2. Die VO 261/04 gilt jedoch sowohl für Linien- als auch für Charterflüge. Insofern könnten Sie Sich auch direkt an die Fluggesellschaft richten.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit abschließend beantworten und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Vielen Dank fuer die Hilfe. Meine eigene Auffassung wurde mir bestaetigt. Prima Service hier "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Elmar Dolscius »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5.0

Vielen Dank fuer die Hilfe. Meine eigene Auffassung wurde mir bestaetigt. Prima Service hier


ANTWORT VON

(137)

Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906

Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail: Dolscius@recht-und-recht.de
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht