Flug unverschuldet verpasst

| 22. Mai 2016 16:31 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


17:37
Ich hatte vom 7.5. - 19.5. 2016 eine Urlaubsreise nach Hurghada/Ägypten über ab-in-den-urlaub.de gebucht. Dass der Hinflug (für insgesamt €305 Zusatzkosten, da ich als alleinreisende Frau ungern lange Zwischenstopps in Istanbul auf Hin- und Rückstrecke hinnehmen wollte) gestrichen wurde und ich von einem anderen Startflughafen (Köln/Bonn) fliegen musste statt von/nach Düsseldorf, habe ich ja noch zähneknirschend hingenommen, nachdem mir aufgrund einer Beschwerde zumindest Rail-and-Fly-Tickets ausgestellt wurden -- ich konnte ja nicht mehr meinen PKW wie geplant in Düsseldorf stehen lassen.

Beim von Beginn zugebuchten Transfer vom Flughafen zum Hotel war noch alles in Ordnung, wenn auch mit anderen Reisenden in einem Minibus statt wie im Vorjahr allein im Taxi. Das Problem enstand bei der Abreise -- der Transferbus war pünktlich um 14.30h an meinem Hotel; statt mich jedoch direkt in ca. 20 Minuten zum Flughafen Hurghada zu bringen, trödelte der Zubringer an 4 anderen Hotels vorbei, um weitere Gäste einzusammeln. An sich kein ungewöhnliches Vorgehen (deswegen war ich auch nicht sonderlich besorgt), aber der Transfer verlängerte sich dadurch auf über 2 Stunden. Es stellte sich heraus, dass das Transferunternehmen, Resorthoppa, eine inkorrekte Abflugzeit (18.40h statt 17.40h) seitens des Reiseveranstalters vorliegen hatte. Meine Ankunft am Schalter wurde mit 17 Uhr protokolliert; der Check-in wurde um 16.50 Uhr geschlossen.

(Allerdings hätte ich auch dann keineswegs rechtzeitig die erforderlichen 2-3 Stunden vor Abflug am Flughafen/Check-in sein können, sondern bestenfalls weniger als eine Stunde.) Aus diesem Umstand, sowie aufgrund verschärfter Sicherheitsmassnahmen (Absturz Egypt Air Maschine am Morgen des Reisetags), verpasste ich meinen gebuchten Direktflug mit Condor zurück nach Düsseldorf.

Niemand erklärte sich am Flughafen für die Situation zuständig, da aidu.de dort keine eigene Vertretung stellt.

Die Situation endete damit, dass ich auf eigene Kosten vor Ort einen deutlich längeren Rückflug bei Pegasus Airlines mit 6-stündigem Zwischenstopp in Istanbul, zu einem anderen Flughafen -- wieder Köln/Bonn statt Düsseldorf -- buchen musste und nur unter grösseren Schwierigkeiten überhaupt bis um Mitternacht allein im Flughafengebäude bleiben durfte. Es war nur dank eines freundlichen Sicherheitsbeamten möglich, dass ich wenigstens kurz im zollfreien Bereich etwas zu essen und zu trinken kaufen konnte.


Ich fühle mich in keiner Weise verantwortlich für das Verpassen der original gebuchten Maschine, da ich zur angegebenen Zeit im Hotel bereitstand und in gutem Glauben, rechtzeitig am Flughafen zu sein, den Transferbus benutzt habe. Andere Hotelgäste, gebucht auf denselben Flug, wurden zu ähnlicher Zeit abgeholt; auch hatte ich im letzten Jahr eine fast identische Reise beim gleichen Veranstalter, ins selbe Hotel und auf den gleichen Rückflug, gebucht, was ohne Probleme verlief. Von daher habe ich die Zeit als korrekt angesehen; allerdings war es verwunderlich, dass ich knapp 2 Stunden vor Abholung noch keine Information über den Transfer erhalten hatte und die sehr hilfreiche Gästebetreuung im Hotel einschreiten musste.

Wer ersetzt mir jetzt die Kosten für diesen zusätzlichen Flug, sowie für die Ausgaben an Lebensmitteln in den über 20 Stunden "Reisezeit"? Immerhin belaufen sich diese Kosten auf insgesamt ca. €300 -- €244 davon für den Flug.
22. Mai 2016 | 17:18

Antwort

von


(2984)
Damm 2
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Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

nach Ihrer Schilderung war es ein Komplettpaket, d.h. auch der Transfer gehörte mit zu den geschuldeten Reiseleistungen.

Dann haben Sie einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter.

Dieser muss sich die Schlechtleistung des von ihm eingesetzen Transfer-Unternehmer dann zurechnen lassen.

Dieses umso mehr, als der Veranstalter dem Unternehmer ja auch falsche Zeiten angegeben hat.

Der Reiseveranstalter haftet aus diesem Grund auch für die Mehrkosten, wie schon das Landgericht Frankfurt durch Urteil vom 06.06.2014 (Az.: 2-24 O 125/13) entschieden hat.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 22. Mai 2016 | 17:29

Der Transfer musste separat zugebucht werden, was ich bei der Buchung auch bereits gemacht hatte. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich deshalb trotzdem um ein wie von Ihnen genanntes "Komplettpaket" handelt, auch wenn ein Subunternehmer mit dem Transfer vor Ort beauftragt wurde?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Mai 2016 | 17:37

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Annahme ist zutreffend. Es handelt sich auch dann um das Komplettpaket und die Ansprüche stehen Ihnen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 22. Mai 2016 | 17:44

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"Die Antwort kam zügig und hat mir alle erforderlichen Informationen, die ich dem Unternehem gegenüber benötige, zukommen lassen. Vielen Dank für die Auskunft; ich hoffe, dass ich sie erfolgreich einsetzen kann."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Mai 2016
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Die Antwort kam zügig und hat mir alle erforderlichen Informationen, die ich dem Unternehem gegenüber benötige, zukommen lassen. Vielen Dank für die Auskunft; ich hoffe, dass ich sie erfolgreich einsetzen kann.


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