2. Oktober 2008
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20:20
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze beantworte.
Ja, Sie kann das komplette Geld zurückfordern!
Grds. erfolgt zwar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Trennung kein finanzieller Ausgleich.
Ausnahme ist hier jedoch ein Immobilienkauf, da dieser in der Regel auch der Vermögensbildung dient.
Sie haben quasi mit Ihrer damaligen Freundin die Wohnung im Sinne einer GbR finanziert.
Daher kann bei der nun erfolgten Trennung jeder der Partner den von ihm eingebrachten Finanzierungsbetrag zurückfordern.
Die 10.000€ sind daher an die damalige Freundin auszuzahlen.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Gerne stehe ich Ihnen für die weitere Interessenvertretung zur Verfügung.
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Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht