Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Sie schreiben, dass Sie in 2006 Einkünfte in Höhe von EUR 400,00, statt in 2004 und 2005 von EUR 8.000,00 jährlich erzielt haben.
Sie sollten deswegen einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2007 beantragen.
Zur Erläuterung und Überzeugung des Finanzamtes sollten Sie eine Gewinnermittlung für das Jahr 2006 beifügen, um dem Finanzamt die Reduktion des Gewinnes bezüglich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu dokumentieren.
Sollten Sie in derartiger Weise vorgehen, kann ich mir nicht vorstellen, zumal Ihre Haupteinkünfte sich aus nichtselbständiger Arbeit ergeben, dass das Finanzamt sich einer Reduktion der Einkommensteuervorauszahlungen für 2007 verschließen wird.
Hinsichtlich Ihrer Einkommensteuererklärung 2006 kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie diese bereits im Oktober 2006 einreichen konnten, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine Formulare gab.
Die Einkommensteuer ist eine kalenderjährliche Veranlagungsteuer, so dass Sie die Einkommensteuererklärung für 2006 inzwischen abgeben können, in der Sie in der Anlage GSE EUR 400,00 als Gewinn ausweisen werden.
Sollte ich Sie diesbezüglich missverstanden haben, bitte ich um Konkretisierung in der kostenfreien Nachfrage.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Sie schreiben, dass Sie in 2006 Einkünfte in Höhe von EUR 400,00, statt in 2004 und 2005 von EUR 8.000,00 jährlich erzielt haben.
Sie sollten deswegen einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2007 beantragen.
Zur Erläuterung und Überzeugung des Finanzamtes sollten Sie eine Gewinnermittlung für das Jahr 2006 beifügen, um dem Finanzamt die Reduktion des Gewinnes bezüglich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu dokumentieren.
Sollten Sie in derartiger Weise vorgehen, kann ich mir nicht vorstellen, zumal Ihre Haupteinkünfte sich aus nichtselbständiger Arbeit ergeben, dass das Finanzamt sich einer Reduktion der Einkommensteuervorauszahlungen für 2007 verschließen wird.
Hinsichtlich Ihrer Einkommensteuererklärung 2006 kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie diese bereits im Oktober 2006 einreichen konnten, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine Formulare gab.
Die Einkommensteuer ist eine kalenderjährliche Veranlagungsteuer, so dass Sie die Einkommensteuererklärung für 2006 inzwischen abgeben können, in der Sie in der Anlage GSE EUR 400,00 als Gewinn ausweisen werden.
Sollte ich Sie diesbezüglich missverstanden haben, bitte ich um Konkretisierung in der kostenfreien Nachfrage.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt