12. September 2012
|
18:30
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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ob eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit vorliegt muss abschließend in einem medizinisch psychologischen Gutachten festgestellt werden.
Hierfür muss ein ordnungsgemäßer Beweisantrag bei Gericht gestellt werden.
Die Chancen für eine mindestens verminderte Schuldfähigkeit stehen allerdings bei dieser Vorgeschichte nicht schlecht, wenn nicht sogar die komplette Schuldunfähigkeit.
Allerdings ist es nicht mehr möglich, dass Strafen bei Ihnen angerechnet werden, wenn das erste Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die erste Tat noch nicht rechtskräftig entschieden worden wäre.
Ich rate Ihnen aber dringend einen Verteidiger zu beauftragen, der im Übrigen auch vom Staat bezahlt werden könnte, wenn eine Pflichtverteidigung notwendig erscheint, was bei Ihnen (oder demjenigen der damit gemeint ist) geboten sein dürfte.
Wenn Sie eine Vertretung wünschen, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.
Rückfrage vom Fragesteller
14. September 2012 | 19:40
Selbstständigkeit bis 2010
Burnout
Verlust der Existenz
Verlust der Ehe
fünf stationäre Behandlungen in psychiatrischen Abteilungen
Borderline / Depression / Fahren ohne FS bei einem Tagesurlaub aus der Fachklinik
TAVOR und eine Erdinger Weissbier.
Kompletten black out
Fahrt mit dem PKW
Blitzphoto 103 km/h bei 70 zig.
Nun wegen einer bereits verhängten FS Sperre mit Bewährung - Fahren ohne Fahrerlaubnis -
somit ( IHRE ) anwaltliche Vertretung erforderlich.
30827 Garbsen / Hannover
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. September 2012 | 21:38
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für den bereits direkten Kontakt.
Ich werde Sie diesbezüglich gleich am Montag kontaktieren.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt