17. Oktober 2020
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01:57
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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ich kenne natürlich nicht das Vertragswerk zwischen dem Lieferanten und dem Mitbewerber. Aber, Sie haben keinen Vertrag mit dem Mitbewerber und die bloße Konkurrenz ist ohne nähere Anhaltspunkte ( Markenschutz z.B. ) nicht verboten.
Nach Ihrer Schilderung sind Bedenken also nicht ersichtlich.
MFG
Fricke