Exklusivrechte umgehen durch Lieferung an anderes Land

14. Oktober 2020 14:27 |
Preis: 25,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Ich bin Einzelhändler im Bereich Handyschutz und Zubehör. Ich möchte Waren kaufen, die ein Mitbewerber ebenfalls vertreibt. Der Lieferant sitzt in Übersee, versendet die Ware aufgrund der Vertragsverhältnisse mit dem Mitbewerber aber nicht nach Deutschland. Ich habe jetzt über eine andere Firma, die in Niederlande sitzt die Ware bestellt, um sie in Deutschland zu vertreiben. Was für Konsequenzen seitens des Mitbewerbers muss ich rechnen? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
17. Oktober 2020 | 01:57

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

ich kenne natürlich nicht das Vertragswerk zwischen dem Lieferanten und dem Mitbewerber. Aber, Sie haben keinen Vertrag mit dem Mitbewerber und die bloße Konkurrenz ist ohne nähere Anhaltspunkte ( Markenschutz z.B. ) nicht verboten.

Nach Ihrer Schilderung sind Bedenken also nicht ersichtlich.

MFG
Fricke


ANTWORT VON

(332)

Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...