Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Antwort auf die Frage steht im Gesetz, konkret § 102 Abs. 2 VwGO:
"Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann."
Das Gericht wird also nach Aktenlage entscheiden. Sie erhalten die Entscheidung (Urteil) zugestellt.
Sie werden sich nicht darauf berufen können, dass das Urteil fehlerhaft ist, weil der Betroffene nicht erschienen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Antwort auf die Frage steht im Gesetz, konkret § 102 Abs. 2 VwGO:
"Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann."
Das Gericht wird also nach Aktenlage entscheiden. Sie erhalten die Entscheidung (Urteil) zugestellt.
Sie werden sich nicht darauf berufen können, dass das Urteil fehlerhaft ist, weil der Betroffene nicht erschienen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
3. Oktober 2019 | 12:20
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sein Anwalt hat geraten von der Verhandlung fernzubleiben. Er hat aber Angst, dass es negativ ausgelegt werden kann. Also sollten wir lieber anwesend sein?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
3. Oktober 2019 | 15:09
Das kann ich ohne genaue Kenntnis der Akten nicht bewerten. Wenn es ernsthafte Fluchtgründe gibt, und diese nicht in der mündlichen Verhandlung wegen Abwesenheit erläutert werden kann das natürlich negativ ausgelegt werden. Wenn den Gründen nichts hinzuzufügen ist, ist eine Teilnahme nicht notwendig.