Erbvertrag - Vorerbe und Pflichtteilsverzicht

| 31. Dezember 2023 13:36 |
Preis: 54,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
Meine Mutter ist 2013 verstorben, 1997 wurde notariell ein Erbvertrag gemacht zwischen meiner Mutter und ihren Lebensgefährten, da wir drei Kinder auf unseren Pflichtteil verzichtet haben wurde der Lebensgefährten als befreiter Vorerbe ohne jegliche Einschränkungen und wir drei Kinder als Nacherben eingesetzt. Meine Mutter erbte 2010 ihren Teil des elterlichen Hauses zusammen mit ihren beiden Geschwistern (gesetzl. Erbfolge da kein Testament vorlag). Nun ist die Frage ob dieses Erbe, der Teil des Hauses, auch dem Vorerben zusteht oder uns Kindern da wir uns ins Grundbuch eintragen lassen wollen. Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.

Vielen Dank im Voraus
31. Dezember 2023 | 14:27

Antwort

von


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37083 Goettingen
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E-Mail: mathiasschulze@me.com
Guten Tag, ihre Frage ist sehr verständlich und ich werde versuchen, sie so klar wie möglich zu beantworten.
Grundsätzlich gilt, dass der Vorerbe das gesamte Vermögen des Erblassers erhält, es sei denn, im Testament oder Erbvertrag ist etwas anderes bestimmt. Das bedeutet, dass der Lebensgefährte Ihrer Mutter als Vorerbe auch den Anteil am elterlichen Haus erbt, den Ihre Mutter 2010 geerbt hat.
Allerdings ist der Vorerbe in seiner Verfügung über das Erbe eingeschränkt. Er kann beispielsweise Immobilien nicht ohne Weiteres verkaufen oder belasten. Nach dem Tod des Vorerben geht das Vermögen dann auf die Nacherben über, also auf Sie und Ihre Geschwister.
Wenn Sie sich jetzt ins Grundbuch eintragen lassen wollen, könnte das zum jetzigen Zeitpunkt problematisch werden. Denn solange der Lebensgefährte Ihrer Mutter lebt und Vorerbe ist, ist er auch der Eigentümer des geerbten Hausanteils.
Es könnte zum Beispiel sinnvoll sein, mit dem Lebensgefährten Ihrer Mutter über eine vorzeitige Übertragung des Hausanteils zu verhandeln. Er muesste als derzeitger Eigentuemer zustimmen. VG Schulze


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