31. Dezember 2023
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14:27
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Grundsätzlich gilt, dass der Vorerbe das gesamte Vermögen des Erblassers erhält, es sei denn, im Testament oder Erbvertrag ist etwas anderes bestimmt. Das bedeutet, dass der Lebensgefährte Ihrer Mutter als Vorerbe auch den Anteil am elterlichen Haus erbt, den Ihre Mutter 2010 geerbt hat.
Allerdings ist der Vorerbe in seiner Verfügung über das Erbe eingeschränkt. Er kann beispielsweise Immobilien nicht ohne Weiteres verkaufen oder belasten. Nach dem Tod des Vorerben geht das Vermögen dann auf die Nacherben über, also auf Sie und Ihre Geschwister.
Wenn Sie sich jetzt ins Grundbuch eintragen lassen wollen, könnte das zum jetzigen Zeitpunkt problematisch werden. Denn solange der Lebensgefährte Ihrer Mutter lebt und Vorerbe ist, ist er auch der Eigentümer des geerbten Hausanteils.
Es könnte zum Beispiel sinnvoll sein, mit dem Lebensgefährten Ihrer Mutter über eine vorzeitige Übertragung des Hausanteils zu verhandeln. Er muesste als derzeitger Eigentuemer zustimmen. VG Schulze
Ergänzung vom Anwalt
13. März 2024 | 12:39
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