Erbrecht Plichtteilverzicht nach Todesfall

8. August 2024 13:20 |
Preis: 45,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater ist vor fast 3 Jahren verstorben. Er hat einen Beliner Erbvertrag hinterlassen in dem seine 2. Frau zur Alleinerbin erklärt , und wir 2 Söhne auf das Pflichtteil gesetzt wurden. Ich selber habe im Januar die Privatinsolvenz beantragt. Das Erbe würde bei weitem aber nicht reichen um meine Schulden zu tilgen. Daher meine Fragen.

1. Kann ich einfach so auf meinen
Erbteil verzichten?
2. Und wenn ja. Wer bekommt meinen
Teil des Erbes.
Mein Bruder? Meine Stiefmutter?
Oder was passiert sonst damit?

Liebe Grüße

8. August 2024 | 15:09

Antwort

von


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Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
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E-Mail: kanzlei-mueller-hig@t-online.de
Guten Tag,

gerne beantworte ich Ihre An frage, wie folgt:

Die Rechtsprechung des BGH geht dahingehend, dass es dem Schuldner selbst überlassen ist, ob er seinen gesetzlichen Pflichtteil geltend macht oder nicht. Ebenso wie die Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft handelt es sich hierbei um ein höchstpersönliches Recht des Berechtigten. Ein Erbe kann demnach nicht zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gezwungen werden, nur weil er sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet. Trotz Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs steht einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensphase nichts mehr im Wege.

Ihr Pflichtteil würde dann schlichtweg beim Alleinerben bleiben, da es sich eben nicht um einen Erbteil handelt, sondern "nur" um den Pflichtteil.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben, und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Müller
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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