Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
1.
Die von Ihrem Onkel an sich genommenen Gegenstände wie Besteck, Geschirr, den Fernseher, das Telefon, Schmuck und auch Möbelstücke etc. gehören nach meiner Auslegung des Wortlauts "Alle nicht an den Hof fest gebundenen Vermögenswerte" nicht zu an den Hof fest gebundenen Vermögenswerte, weil es sich hier ausschließlich um bewegliche Gegenstände handelt.
Es besteht insoweit ein Herausgabeanspruch.
2. Sterbeversicherung
Ja, hier besteht ebenfalls ein Auszahlungsanspruch gegenüber Ihrem Onkel.
3. Lohnt es sich wegen dem besagten Sachverhalt einen Anwalt aufzusuchen? Ist die rechtlich schon üble Nachrede? Kann ich juristisch gegen diese Form der Lästerei vorgehen?
Hier käme möglicherweise ein Unterlassungsanspruch in Betracht. Da es sich aber um ein Gerücht handelt, sehe ich hier grundsätzlich Beweisprobleme, so dass nicht empfohlen werden kann, hiergegen vorzugehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Gibt es denn die Möglichkeit diesen Begriff der "Vermögenswerte" anders auszulegen? Ich habe schon im Internet recherchiert, jedoch keine eindeutige rechtliche Definition gefunden. Man fragt sich bei dem Begriff ja schon irgendwie wo Vermögenswerte anfangen? Gibt es einen gewissen Wert ab dem Diese Vermögenswerte definiert werden? Oder zählt dazu alles Bewegliche aus dem Haushalt, egal welchen Wert es noch hat?
Ist es denn grundsätzlich rechtmäßig was mein Onkel getan hat, einfach diese Sachen aus der Wohnung zu holen. Grundsätzlich ist es doch, soweit ich das weiß, so,dass wenn kein Testament vorliegt das Erbe geteilt wird, in dem Falle durch 2. Da kann es doch auch eigentlich nicht rechtmäßig sein, dass sich einer bereits ohne Absprache alles aus dem Hinterbliebenen holt was er will und ihm zusagt. Das muss doch eigentlich auch "gerecht" aufgeteilt werden, oder nicht? Bedarf so etwas nicht einer Absprache?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Die von mir bevorzugte Auslegung dürfte die naheliegendste sein. Insgesamt müsste das Testament in Augenschein genommen werden.
Gemeint sind alle beweglichen Gegenstände im Haushalt.
Das Verhalten des Onkels ist jedenfalls rechtswidrig, weil er gegen den Willen der Erblasserin handelt.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth