Erbe bei ungeborenen nicht gezeugten Kindern

8. Februar 2021 13:09 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


14:37
Hallo,

meine Oma ist vor 10Jahren verstorben und hatte zum Zeitpunkt ihres Todes einen Berg Schulden. Meine Mutter, mein Bruder und ich haben das Erbe ausgeschlagen. Meine Freundin ist jetzt mit unserem Sohn schwanger, der am 05.03. geboren werden soll. Jetzt stellt sich die Frage, wie sieht es mit dem Erbe bei meinem ungeborenen Sohn aus, zum Zeitpunkt des Todes war er ja noch nicht gezeugt und nicht geplant?

für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

mit besten Grüßen,
8. Februar 2021 | 13:57

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

jemand, der beim Erbfall noch nicht lebte, ist nicht erbfähig. Das ist in § 1923 BGB geregelt. Erbe des Erblassers kann nur der sein, der bei dessen Tod am Leben war. Oder zumindest schon gezeugt war.

Sollte Ihre Großmutter Ihren damals noch ungeplanten, ungezeugten Sohn per Testament als Erbe eingesetzt haben, so ist er nach § 2101 BGB im Zweifel als Nacherbe (der gesetzlichen Erben des Erblassers, die bis zur Geburt dann Vorerben sind) anzusehen. Es sei denn, die Einsetzung als Nacherbe widerspräche dem Willen des Erblassers. Dann wäre die Erbeinsetzung unwirksam.

Kommt Ihr Sohn als Nacherbe in Betracht, sollten Sie eine Erbausschlagung auch für ihn in Betracht ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 8. Februar 2021 | 14:30

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Es gibt kein Testament. Die Schulden stammen aus Streitigkeiten mit dem Altenheimbesitzer. Es geht somit nur um das Erbe des Pflichtteils, der die Schulden aus den Streitigkeiten umfasst.

viele Grüße,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Februar 2021 | 14:37

Gesetzlicher Erbe Ihrer Großmutter kann Ihr Sohn nicht mehr werden, da der Erbfall zehn Jahre vor seiner Geburt war. Eine Erbausschlagung ist daher nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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