Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bezüglich des Restes des Kaufpreises besteht ein Anspruch (Forderung) der Erbengemeinschaft. Der offene Restbetrag müsste somit an die Erbengemeinschaft gezahlt werden und dieser sodann wieder durch 1/3 unter den Geschwistern aufgeteilt werden. Ggfs. können Sie auch mit Ihrem Anspruch auf 1/3 die Aufrechnung erklären und nur 2/3 an die Erbengemeinschaft zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bezüglich des Restes des Kaufpreises besteht ein Anspruch (Forderung) der Erbengemeinschaft. Der offene Restbetrag müsste somit an die Erbengemeinschaft gezahlt werden und dieser sodann wieder durch 1/3 unter den Geschwistern aufgeteilt werden. Ggfs. können Sie auch mit Ihrem Anspruch auf 1/3 die Aufrechnung erklären und nur 2/3 an die Erbengemeinschaft zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt