Englisches Familienrecht-deutsche Rente

9. Dezember 2022 14:44 |
Preis: 50,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Anwalt,

Ich lebe seit 18jahren in UK,16 Jahre mit einer Britin verheiratet , lasse mich gerade nach UK recht scheiden. Ich arbeite in D und habe auch eine deutsche Rente. Die final divorce order haben wir diese Woche erhalten. Finanzielle Einigung wurde noch nicht erzielt.
Die Frage stellt sich nun für meine britische Anwältin wie mit der deutschen Rente verfahren wird. Teilt die deutsche Rentenkasse automatisch auf oder wie wird mit den finanziellen Werten in Deutschland verfahren? Kann ich verhindern,das meine Ex an der Rente beteiligt wird. Gibt es ein Schreiben, das ich bei Gericht vorlegen kann, welches eine Aufteilung der Rente vorsieht?
Für eine Klärung g dieser Sachverhalte wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Einsatz editiert am 9. Dezember 2022 18:25
10. Dezember 2022 | 12:36

Antwort

von


(550)
Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail: thomasklein055@gmail.com
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Seit dem Brexit gelten viele familienrechtliche Abkommen im Verhältnis zu EU und damit Deutschland nicht mehr. Der Übergangszeitraum, der von den UK-EU cross-border divorces rules geschaffen worden war, ist abgelaufen.

Für das Vereinigte Königreich gelten prinzipiell nur noch die örtlichen gesetzlichen Regelungen.

Das Gericht in UK hat keinerlei Kompetenz, deutsche Rentenantwartschaften auszugleichen.

Hier gilt vielmehr (vgl. etwa BGH Az. XII ZB 336/20):

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nach ausländischen Scheidungsrecht geschieden werden (sog. Auslandsscheidung ), können vor einem deutschen Familiengericht den Versorgungsausgleich für in Deutschland gebildete Rentenanwartschaften nachträglich durchführen.

Dies geschieht nur auf Antrag eines Ehegatten und wäre in Ihrem Fall möglich, da dem englischen Recht einen Versorgungsausgleich -so wie ihn das deutsche Recht kennt- fremd ist. Der Ausgleich erfolgt in England nach Billigkeit, während er in Deutschland sehr festen gesetzlichen Regeln folgt.

Soweit die Durchführung des Versorgungsausgleiches für Sie nicht zu einer unbilligen Härte führt, etwa weil die final divorce order Sie schon finanziell benachteiligt, kann der Antrag in Deutschland gestellt werden, und zwar durch Ihre Frau beim Amtsgericht Schöneberg, durch Sie bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Aber ohne Antrag werden Ihre deutschen Anrechte nicht geteilt.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

ANTWORT VON

(550)

Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail: thomasklein055@gmail.com
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...