Elitepartner

| 2. September 2011 08:06 |
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Generelle Themen


Im April 2010 habe ein Abo bei Elite-Partner abgeschlossen, dass ich aber nach nur 2 Monaten habe stillegen lassen, da ich als alleinerziehende Mutter eines kleinen Sohnes (damals 3 Monate alt) kaum Anfragen erhielt und auch keine Zeit hatte, selber Mitglieder anzuschreiben. In der Zwischenzeit habe ich meinen PC gewechselt und somit dann auch alle Passwörter etc. verlegt, so dass ich nie wieder Zugang zu meinen Account bei Elitepartner hatte. Vor einigen Monaten habe ich dann die Zahlungsaufforderung bekommen, weil sich mein Abo automatisch verlängert hatte. Alle meine Schreiben, Erklärungen und Bitten wurden als nichtig erklärt, und nun habe bereits diverse Brief vom Inkassounternehmen erhalten, die mit Pfändung u.ä. drohen...

Ich habe auch versucht, mich mit dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht, auf das ich meiner Meinung nach nicht hingewiesen wurde, zu retten, aber angeblich war dieses in den AGB vermerkt...

Muss ich Ihrer Meinung nach zahlen, oder gibt es eine Möglichkeit, aus dieser Sache herauszukommen? Ich habe es als alleinerziehende Mutter wirklich schwer, den Betrag aufzubringen. Aber ich will auch nicht riskieren, dass bei mir oder - da ich in Italien lebe - bei meiner Mutter gepfändet wird!!

Vielen Dank im voraus und herzliche Grüsse
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Ein Widerruf dürfte zunächst nicht mehr in Betracht kommen. Denn die Widerrufsbelehrung ist tatsächlich in den AGB von Elitepartner enthalten, welche bei Vertragsschluss akzeptiert werden müssen. Die 14-tägige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechtes ist demnach leider längst abgelaufen, so dass diesbezüglich keine Erfolgschancen bestehen, in dieser Form aus dem geschlossenen Vertrag auszusteigen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zumindest zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zu kündigen. Üblicherweise verlängern sich bei Elitepartner die Verträge auch automatisch weiter, sofern nicht entsprechend gekündigt wird. Welche konkrete Laufzeit mit welcher Kündigungsfrist Sie genau damals bei Vertragsschluss vereinbart haben, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Fakt dürfte jedoch sein, dass Sie nach Ihren eigenen Angaben bislang wohl noch keinerlei Kündigung ausgesprochen haben, so dass Sie zumindest die von Elitepartner seit Vertragsschluss im April 2010 bis heute angefallenen Gebühren zahlen werden müssen.

Unabhängig davon sollten Sie jedoch – sofern sie kein weiteres Interesse an der Mitgliedschaft bei Elitepartner haben – den Vertrag zumindest jetzt kündigen, um nicht für die Zukunft noch mit weiteren Zahlungen belastet zu werden. Insoweit wäre zunächst darauf hinzuweisen, dass auch ein Recht zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 627 BGB bestehen kann, da der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2005, 2543) davon ausgeht, dass diese Vorschrift auch auf Partnerschaftsvermittlungsverträge anwendbar ist, da es sich bei solchen ebenfalls um Dienste höherer Art handele. Für den Fall, dass eine solche fristlose Kündigung Ihrerseits von Elitepartner nicht akzeptiert wird, ist Ihnen zu empfehlen, vorsorglich hilfsweise auch die fristgemäße Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Rückfrage vom Fragesteller 2. September 2011 | 13:16

Sehr geehrter Herr Joschko,

erst einmal herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich hatte heute morgen nicht erwähnt, dass ich natürlich das erste Jahr meiner Mitgliedschaft - also bis April 2011 - vollständig bezahlt hatte. In der Tat hatte ich dann - als Elitepartner von mir die Zahlung für das kommende Jahr forderte - sofort ein Kündigungsschreiben geschickt, in dem ich fristlos kündigte und mich auf meine Rechte aus eben diesem Paragrafen 627 berufen - was aber lt. Elitepartner nicht rechtens war.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann ich aber sehr wohl fristlos kündigen (was ich ja schon im Mai 2011 getan hatte) und müsste demnach nicht weiter als bis zu diesem Termin zahlen (und riskiere von daher keine Pfändung)?

Ganz herzlichen Dank und freundliche Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. September 2011 | 13:24

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

nach meiner Einschätzung konnten Sie wie erfolgt wirksam gemäß § 627 BGB kündigen. Wenn Sie dies im Mai 2011 getan haben, dann müssten Sie im Grunde nur noch bis zum Kündigungszeitpunkt die Zahlungen leisten. Ansonsten haben Sie insbesondere derzeit nach Ihren Angaben eine Pfändung nicht zu befürchten, solange noch kein gerichtlicher Zahlungstitel gegen Sie vorliegt. Denn nur aus einem solchen könnte die Vollstreckung und damit auch eine Pfändung betrieben werden. Wenn kein solcher Titel ergangen ist (diesen müssten Sie schon irgendwann zugestellt erhalten haben), dürfte die Androhung einer Pfändung durch das Inkassobüro "heiße Luft" sein. Sie sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen, Inkassobüros arbeiten leider meistens mit solchen unzulässigen Methoden und mit Einschüchterungsstrategien.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Joschko
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 13. September 2011 | 16:33

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