5. Januar 2008
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17:19
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung kann gestellt werden Sie müssen dann aber noch, da Sie ja bereits seit 2005 in den engen finanziellen Möglichkeiten leben, die Eilbedürftigkeit näher darlegen.
Die zweite Frage ist schwieriger zu beantworten,da die Möglichkeiten, ein Verfahren zu beschleunigen, so gut wie gar nicht bestehen. Zwar könnten Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter stellen, wenn tatsächlich das Verfahren "verbummelt" wird; allerdings wird der Richter dazu angehört werden, so dass dann wieder einige Zeit zusätzlich vergehen wird.
Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, außerhalb des Beschwerdeverfahrens mit dem Direktor des Amtsgerichtes ein Gespräch zu suchen und diesen bitten, dass Verfahren an einem Kollegen zu übertragen.
Eine andere Möglichkeit wäre dann nur noch, mit der Gegenseite einen Vergleich zu vereinbaren, um damit das Verfahren zu beenden. Sicherlich werden Sie bei einem solchen Vergleich Zugeständnissse machen müssen, was aber wirtschaftlich sinnvoll sein kann, wenn Sie dafür die Ansprüche dann zeitnah durchsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
6. Januar 2008 | 16:28
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin True-Bohle,
ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat.
Meine finanzielle Bedürftigkeit seit 2005 kann ich begründen,
da ich jetzt nur vom ALG lebe oder muß ich meine angelegte
Rentenversicherung auflösen?
Vielen Dank.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. Januar 2008 | 17:24
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Rentenversicherung müssen Sie nicht auflösen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle