25. November 2011
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16:41
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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E-Mail: tsmack@t-online.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Das beste Argument für eine entsprechende Eingrupierung wäre natürlich, wenn Sie tatsächlich eine akademische Mitarbeiterin sind.
Wenn diese Voraussetzung vorliegt, dann sollte es der Fachhochschule schwerfallen einen entsprechenden Antrag abzuweisen.
Ich habe mir das Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg angeschaut, welches gemäß § 2 Abs. 1 LHG auch für die Fachhochschule Potsdam gilt.
Nach § 37 LHG besteht das hauptberufliche Personal aus Professoren und akademischen Mitarbeitern, „sonstigen Mitarbeiter" sind im Gesetz nicht erwähnt.
Sie schildern ja auch, daß andere Mitarbeiter mit dem gleichen Aufgabenfeld ebenfalls als akademische Mitarbeiter eingrupiert werden.
Weiterhin legt § 47 Abs. 4 LHG fest, daß wissenschaftliche Mitarbeiter mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gruppe der akademischen Mitarbeiter gehören.
Ich kann daher dem LHG keine Rechtsgrundlage entnehmen, die eine Eingrupierung von Ihnen als „sonstige Mitarbeiterin" gestatten würden. Im Gegenteil sollten Sie gemäß der Regelung in § 47 Abs. 4 LHG als akademische Mitarbeiterin einzustufen sein.
Im Übrigen legt das auch die Tatsache nahe, daß Mitarbeiter mit gleichem Tätigkeitsfeld ebenfalls als akademische Mitarbeiter eingestuft werden. Sie sollten daher eine schriftliche Begründung mit Rechtsgrundlage für diese Eingrupierung verlangen.
Wenn keine nachvollziehbare Begründung gegeben wird sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort aussuchen um rechtliche Schritte zu prüfen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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