12. August 2023
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12:19
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Verzollung in Frankreich ist ausreichend, denn durch diese wird die Ware in die EU eingeführt.
Innerhalb der EU herrscht Warenfreiheit. Daher muss die Ware nicht noch einmal versteuert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt