Einbürgerung abgeleht aus Finanziellen Grunde

| 8. August 2006 17:22 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geerhte Damen und Herren,

ich bin Kubaner,28 J alt und wohne seit über 4 jahren in Deutschland, davon über 2 jahre in eingetragener Lebenspartnerschaft mit einem Deustchen.
Vor ein paar Monaten habe ich meine Einbürgerung beantragt,aber sie wurde abgelehnt, weil mein Ehepartner keine Finanzielle Sicherheit von mehr als einen Jahr vorweisen kann. Er hat zur Zeit ein Vertrag, der ein jahr befristet ist.In Moment befindet er sich noch in der Probezeit.
Vor meiner Lebenspartnerschaft bis heute noch wurden alle meine Kosten von meinem " Pflegevater " übernommen.
Da ich daran sehr interessiert bin,die deutsche Staatbürgerschaft zu erlangen, ergeben sich einige Fragen:

1.Hätte ich durch eine Adoption duch meinen Pflegevater die Möglichkeit die deutsche Staatbürgerschaft zu erwerben ?

Wenn ich durch die Adoption nicht automatisch die deutsche Staatbürgerschaft erwerbe, folgende Fragen:

2.Wird dann, bei einer erneuten Beantragung die Unterhaltpflicht meines Vaters mir gegenüber miteinbezogen ???

Mehr über mich:
ich studiere seit dem WS 05/06 an der FU
mein Ehepartner wie mein Vater und ich erhalten keine Staatsliche
Finanzhilfe wie Bafög, Wohngeld, Arbeitlosengeld....

ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort

MfG

ich.


8. August 2006 | 19:11

Antwort

von


(204)
Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
E-Mail: reeder@kanzlei-reeder-berlin.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:


1) Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption ist nur bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres möglich § 6 StAG.


2) Wenn die Unterhaltsfähigkeit von dem Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten abhängt, so ist es bei einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch ausreichend, wenn der Dritte leistungsfähig ist und der Unterhaltsanspruch im Inland durchsetzbar ist. 8. 1.1.1.4 StAR –Vwf. Da Sie bereits 28 Jahre alt sind, könnte man einwenden, dass Sie keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen Ihren dann Adoptivvater haben. Ein Gegenargument wäre natürlich, dass Sie sich noch in Ausbildung befinden und eine Ausbildung geschuldet wird, die dann auch zielstrebig und pflichtbewusst absolviert werden muss.

Ich hoffe ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen. Für Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Gut, dass es so eine Seite gibt
ich freue mich auf meine nächste Antwort
schnell und kompetent "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sabine Reeder »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
4/5.0

Gut, dass es so eine Seite gibt
ich freue mich auf meine nächste Antwort
schnell und kompetent


ANTWORT VON

(204)

Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
E-Mail: reeder@kanzlei-reeder-berlin.de
RECHTSGEBIETE
Ausländerrecht, Internationales Familienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht