29. November 2015
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08:15
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
Königstraße 35
70173 Stuttgart
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E-Mail: info@dr-traub.legal
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da der Sachverhalt relativ allgemein gehalten ist, folgt dieser Vorgabe auch die nachfolgende Beantwortung.
Kosten notarielle Beurkundung:
Prinzipiell ist in Deutschland für die Übertragung von Eigentum an Immobilien die notariellen Beurkundung vorgesehen, § 311b, 128 BGB. Die Kosten der notariellen Beurkundung richten sich nach dem zu übertragenen Vermögenswert.
Grunderwerbsteuer:
Im Rahmen einer Scheidung übertragene Miteigentumsanteile unterfallen nach § 3 Nr. 5 GrEStG nicht der Grunderwerbsteuer (bestätigend Hessisches Finanzgericht vom 10.05.2012 (Az. 5 K 2338/08). Der Grund der Übertragung muss jedoch tatsächlich in der Ehescheidung und der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung begründet sein.
Besteuerung nach § 23 EStG wegen Nichteinhaltung der Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist für eine Besteuerung nach § 23 EStG gilt auch im Rahmen der eherechtlichen Vermögensauseinandersetzung. Da die von Ihnen während der Ehe erworbene Immobilie nach Ihren Angaben einem erheblichen Wertverfall unterlag und auch nicht fremdfinanziert wurde, gehe ich nicht von dem Vorhandensein eines Spekulationsgewinns zum Zeitpunkt der Miteigentumsanteilsübertragung aus (dies wäre ggf., unter Betrachtung Ihrer konkreten Vermögensverhältnisse und des zugrunde liegenden Sachverhalts, zu prüfen).
Schenkungssteuer
Schenkungssteuer wird bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils - auch im Wege der eherechtlichen Auseinandersetzung - ausgelöst. Ggf. können hier jedoch die Freibeträge nach § 16 ErbStG greifen.
Steuerliche Gestaltung
Die Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung sind bei der "lediglichen" Übertragung eines Miteigentumsanteils eingeschränkt.
Vorsorglich empfehle ich Ihnen vor der endgültigen Abwicklung jedoch den Gang zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, der Ihre Situation konkret anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse und Ihrer Einkommensituation prüfen sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage - zumindest dem Grunde nach - verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
Rechtsanwalt