Eigentumswohnung Ueberschreibung nach Scheidung

29. November 2015 06:47 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Die gemeinsame Eigentumswohnung aus der Ehe soll jetzt nach der Scheidung (im Ausland) auf mich ueberschrieben werden. Scheidung wurde vor Jahren erteilt - die Vermoegensaufteiling nur jetzt nach 7 Jahren. Entsprechende Finanzausgleiche sind im Gesamtbild der Scheidung vom Gericht im Ausland klargelegt. Es geht also nur um die Umschreibung und moegliche Kosten und Steuern fuer mich gering zu halten.

Finanzieller Kontext:
Wert der ETW ist wesentlich niedriger als bei Anschaffung (in den neuen Bundeslaendern)
ETW ist vermietet
ETW ist vollstaendig eigenfinanziert - kein Darlehen, Bank, Grundschuld
Einkommen in Deutschland sind bisher relativ gering - niedriger Steuersatz

Danke fuer Abwicklungsinfo (Notar) und Steuerspar Ideen
29. November 2015 | 08:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da der Sachverhalt relativ allgemein gehalten ist, folgt dieser Vorgabe auch die nachfolgende Beantwortung.

Kosten notarielle Beurkundung:

Prinzipiell ist in Deutschland für die Übertragung von Eigentum an Immobilien die notariellen Beurkundung vorgesehen, § 311b, 128 BGB. Die Kosten der notariellen Beurkundung richten sich nach dem zu übertragenen Vermögenswert.

Grunderwerbsteuer:

Im Rahmen einer Scheidung übertragene Miteigentumsanteile unterfallen nach § 3 Nr. 5 GrEStG nicht der Grunderwerbsteuer (bestätigend Hessisches Finanzgericht vom 10.05.2012 (Az. 5 K 2338/08). Der Grund der Übertragung muss jedoch tatsächlich in der Ehescheidung und der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung begründet sein.

Besteuerung nach § 23 EStG wegen Nichteinhaltung der Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist für eine Besteuerung nach § 23 EStG gilt auch im Rahmen der eherechtlichen Vermögensauseinandersetzung. Da die von Ihnen während der Ehe erworbene Immobilie nach Ihren Angaben einem erheblichen Wertverfall unterlag und auch nicht fremdfinanziert wurde, gehe ich nicht von dem Vorhandensein eines Spekulationsgewinns zum Zeitpunkt der Miteigentumsanteilsübertragung aus (dies wäre ggf., unter Betrachtung Ihrer konkreten Vermögensverhältnisse und des zugrunde liegenden Sachverhalts, zu prüfen).

Schenkungssteuer

Schenkungssteuer wird bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils - auch im Wege der eherechtlichen Auseinandersetzung - ausgelöst. Ggf. können hier jedoch die Freibeträge nach § 16 ErbStG greifen.

Steuerliche Gestaltung

Die Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung sind bei der "lediglichen" Übertragung eines Miteigentumsanteils eingeschränkt.

Vorsorglich empfehle ich Ihnen vor der endgültigen Abwicklung jedoch den Gang zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, der Ihre Situation konkret anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse und Ihrer Einkommensituation prüfen sollte.

Ich hoffe, Ihre Frage - zumindest dem Grunde nach - verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
Rechtsanwalt


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