Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Je näher die Eigenbedarfskündigung an dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt, umso höher ist die Gefahr, dass diese Kündigung als unwirksam erachtet wird, weil behauptet werden könnte, dass der Eigenbedarfsfall schon bei Vertragsabschluss drohte bzw. absehbar gewesen ist.
Eine Vorwarnung wäre jedoch schlecht, da hierdurch evtl der Eindruck, dass Sie den Umstand zur Eigenbedarfskündigung schon bei Abschluss kannten, noch verstärtk würde.
Der beste Rate wäre also, so seltsam das klingen mag, die Probleme in der Beziehung auszuräumen, damit Sie ganz normal vermieten können. Wenn dann in einem oder zwei Jahren doch der Eigenbedarfsfall eintritt, dann ist das eben so.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Je näher die Eigenbedarfskündigung an dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt, umso höher ist die Gefahr, dass diese Kündigung als unwirksam erachtet wird, weil behauptet werden könnte, dass der Eigenbedarfsfall schon bei Vertragsabschluss drohte bzw. absehbar gewesen ist.
Eine Vorwarnung wäre jedoch schlecht, da hierdurch evtl der Eindruck, dass Sie den Umstand zur Eigenbedarfskündigung schon bei Abschluss kannten, noch verstärtk würde.
Der beste Rate wäre also, so seltsam das klingen mag, die Probleme in der Beziehung auszuräumen, damit Sie ganz normal vermieten können. Wenn dann in einem oder zwei Jahren doch der Eigenbedarfsfall eintritt, dann ist das eben so.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
4. Dezember 2015 | 14:06
Sehr geehrter Herr Busch.
Vielen Dank für die Antwort und Ihren gut gemeinten Rat. Mir wäre es natürlich auch am liebsten, alles würde so bleiben, wie es ist :)
Aber verstehe ich Sie richtig- abgesehen vom möglicherweise etwas ungünstigen zeitlichen Verlauf- ist die Situation: nach Trennung aus Wohnung der Ex ausgezogen, müsste sonst selber Mieten, eine gültige Begründung für Eigenbedarf!?
Vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. Dezember 2015 | 14:52
Ja, da verstehen Sie mich richtig.