Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Steuerlich (erbschaftssteuerlich) gesehen ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll.
Gehen Sie zu einem Notar. Die Kosten regeln sich nach dem, was Sie genau alles regeln wollen und dem Vermögen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Steuerlich (erbschaftssteuerlich) gesehen ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll.
Gehen Sie zu einem Notar. Die Kosten regeln sich nach dem, was Sie genau alles regeln wollen und dem Vermögen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
19. Juli 2018 | 03:39
Meinen Sie eine anwaltliche Beratung wäre zuvor nicht notwendig?
Denken Sie der Notar würde auch die Erstellung übernehmen?
Vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. Juli 2018 | 16:35
Grundsätzlich muss ein Notar wissen, wie er eine derartige Vereinbarung aufsetzt. Allerdings darf er nicht parteiisch beraten, daher würden Sie nur einen Anwalt benötigen, wenn Sie den Vertrag prüfen lassen wollen. Gerne helfen wir dann weiter.