21. Juni 2023
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18:40
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Verlobte kann visumfrei machen Deutschland einreisen und als brasilianische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel im Inland beantragen. Dies muss allerdings innerhalb des 90-tägigen Aufenthaltes erfolgen. Dies haben Sie Ihrem Vortrag nach auch gemacht. Sobald der rechtzeitige Antrag gestellt ist, tritt die Fiktionswirkung des Par. 81 Abs. 3 AufenthG ein. D.h., dass bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag, der Aufenthalt zunächst als legal gilt. Auch kann bis zur Entscheidung der Aufenthaltszweck verändert werden. Soll heißen, auch wenn die Eheschließung zeitlich nach der Antragstellung liegt, wäre der Aufenthaltstitel zu erteilen. Einen Antrag auf die Verlängerung des 90-tägigen Aufenthaltes in Deutschland bedarf es in diesem Zusammenhang nicht.
Sollte weder erwarten das Kind vor der Eheschließung bzw. Ausstellung eines entsprechenden Aufenthaltstitels kommen, kann der Antrag dahingehend umgestellt werden, dass der Nachzug zum minderjährigen Deutschen begehrt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Evgen Stadnik