EMR+Beamtenstatus

7. Juni 2024 15:35 |
Preis: 30,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe eine neue Stelle im Öffentlichen Dienst als vorerst Tarifangestellte im gehobenen Dienst.
Seit 2018 beziehe ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente und könnte aber in naher Zukunft verbeamtet werden (Teilzeit 30h).

Dabei enstehen für mich folgende Fragen:
Ist es überhaupt möglich die EM-Rente neben den Beamtenbezügen weiterhin zubekommen (Rente unbefristet)?
Wie würde sich das Verhalten mit den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (in der ich auf jedenfall bleiben würde), denn es wird ja schon ein Beitrag von der EM-Rente für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

8. Juni 2024 | 17:05

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1. Grundsätzlich ist es möglich, eine unbefristete Erwerbsminderungsrente neben einer Verbeamtung auf Teilzeit weiter zu beziehen. Allerdings wird die Rente in der Regel auf die Beamtenbezüge angerechnet, d. h. die Rente wird um den Betrag gekürzt, den Sie als Beamter verdienen.
2. Bezüglich der Krankenversicherungsbeiträge gilt: Als Beamter sind Sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherungspflichtig, können aber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert bleiben. Von Ihren Beamtenbezügen wird dann der Beitrag für die GKV abgeführt.
Die Beiträge für die GKV, die von der EM-Rente abgeführt werden, bleiben davon unberührt. D. h. es werden weiterhin die Beiträge von der Rente abgezogen, auch wenn Sie als Beamter versichert sind. Eine "doppelte" Beitragszahlung findet nicht statt.
3. Zu beachten ist, dass die Verbeamtung auf Teilzeit Auswirkungen auf Ihre Pension haben wird. Die Dienstzeit als Teilzeitbeamter wird nur anteilig auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet.
Mein Rat wäre, sich vor einer Verbeamtung genau ausrechnen zu lassen, wie sich EM-Rente, Beamtenbezüge und spätere Pension zueinander verhalten. Ggf. kann auch die Möglichkeit geprüft werden, als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst zu bleiben. Hier wäre eine individuelle Beratung durch einen Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht sinnvoll.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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