Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Die MPU ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung.
Vorgesehen ist sie vor allem,
wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen,
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
Eignungszweifel im Hinblick auf die Einnahme von Drogen vorliegen,
die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden ist.
Die nochmalige Anordnung einer MPU bei Ihrer Tochter dürfte daher rechtmäßig sein.
Dies lässt sich jedoch abschließend nur durch Einsicht in die Akten beantworten. Hierzu müssten Sie einen Kollegen vor Ort mandatieren.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
hat meine Tochter überhaupt eine Chance eine erneute MPU nach so kurzer Zeit zu bestehen, da die 1. MPU ja erst Ende 2005 war und Sie den Führerschein, sozusagen mit Ach und Krach wieder bekommen hat? Man schlägt Ihr ein Psychologisches Vorgespräch vor, ist das sinnvoll oder sollte Sie lieber gleich den Führerschein abgeben?
Hat Ihr Chef das Recht Sie aus der Ausbildung zu schmeißen, Sie würde jetzt ins 3. Lehrjahr kommen?! Vom 1. Mal Führerscheinentzug und Drogen weiß er Bescheid!
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Schultz
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es besteht immer eine Chance eine MPU zu bestehen. In diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll sich in einem psychologischen Gespräch hierauf vorzubereiten.
Resignation hilft hier nicht, Ihre Tochter sollte daher alle Möglichkeiten nutzen.
Ihre zuletzt gestellt Frage ist von der Ausgangsfrage nicht gedeckt, so dass eine Beantwortung hier nicht erfolgen kann. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -