13. September 2023
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20:10
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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sofern Sie die Haftung ausschließen wollen, müssen Sie es in den notariellen Vertrag ausdrücklich mit aufnehmen lassen.
Dabei sollte deutlich werden, dass
das Haus eine Baugenehmigung hatte, die Erweiterungen nicht, sondern die Möglichkeit der Duldung besteht.
Nur mit der entsprechenden Klausel im Notarvertrag haben Sie dann kein diesbezügliches Haftungsrisiko, da der Notarvertrag und nicht ein Verkaufsangebot dann zu berücksichtigen ist.
Achten Sie also auf jeden Fall darauf, dass dieses im Notarvertrag aufgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg