Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
die Wegverlegung des gem. Haushaltes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung eines Haushaltes am Beschäftigungsort erfüllt nicht die Anforderungen an eine doppelte Haushaltsführung (BFH BStBl II 82,297). Wenn allerdings der eine Ehegatte am neuen Hauptwohnsitzort eine Beschäftigung aufnimmt und deshalb die Familie dorthin zieht, kann eine doppelte Haushaltsführung des am urspr. Wohnort arbeitenden Ehegatten vorliegen (BFH BStBl II 87, 852).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
die Wegverlegung des gem. Haushaltes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung eines Haushaltes am Beschäftigungsort erfüllt nicht die Anforderungen an eine doppelte Haushaltsführung (BFH BStBl II 82,297). Wenn allerdings der eine Ehegatte am neuen Hauptwohnsitzort eine Beschäftigung aufnimmt und deshalb die Familie dorthin zieht, kann eine doppelte Haushaltsführung des am urspr. Wohnort arbeitenden Ehegatten vorliegen (BFH BStBl II 87, 852).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin