Domainreservierung bekannter Unternehmen mit .mobi-Endung

14. April 2007 00:01 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


13:25
Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Zeit lassen sich bei www.united-domains.de für 1 Euro Domains mit der Endung .mobi reservieren. Darauf wurde ich durch Dr. Oliver Pott (www.founder.de) in einem kostenlosen Newsletter hingewiesen. Dieser empfiehlt (ohne erkennbare Einschränkung), sich .mobi-Domains zu sichern und dann zu verkaufen.

Frage: Wie ist die Rechtslage bei bekannten, markenrechtlich geschützten Firmennamen, die man sich als Privatperson ja eintragen lassen und dann ggf. verkaufen könnte?

Konkret: Ist nur der Eintrag einer Domain wie z. B. www.siemens.mobi an sich rechtlich problemlos möglich (also ohne Veränderung der vom Provider vorgegebenen Startseite)?
Darf die Domain verkauft werden (nur an Siemens oder auch an Dritte, z. B. über sedo.de)?
Darf die Domain für eigene andere Zwecke genutzt werden?

Vielen Dank im Voraus.
14. April 2007 | 00:19

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie markenrechtlich geschützte Domain-Namen registrieren ohne selbst einen entsprechenden Namen zu tragen und ohne Inhalte zu hinterlegen, verletzen Sie "nur" die Namensrechte.

Wenn Sie die Domains gewerblich nutzen, verletzen Sie die Markenrechte.

Das Registrieren von siemens.mobi ist dementsprechend probelmatisch und würde einen namensrechtlichen Herausgabeanspruch der Siemens AG begründen.

Ein Verkauf oder eine Nutzung für andere Zwecke ist dementsprechend nicht möglich.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 14. April 2007 | 14:44

Sehr geehrter Herr RA Weberr,

danke für die schnelle Antwort.

Zwei kurze Nachfragen:
1. Macht es einen Unterschied, ob die Endung z. B. ".de" oder ".it", also "national" ist oder ob es um "internationale" Endungen wie eben ".mobi" oder auch ".eu" oder ".com" geht?
2. Mit welchen (straf-?)rechtlichen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man sich die Domain nur eintragen lässt und nicht anderweitig nutzt, also wie Sie schreiben, "nur" die Namensrechte verletzt?

Nochmals vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. April 2007 | 13:25

Sehr geehrter Ratsuchender,

rechtlich ist es unerheblich, ob Sie eine nationale oder internationale Endung benutzen.

Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht zu befürchten. Zivilrechtlich müssen Sie mit einer Klage auf Freigabe rechnen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...